Terms and conditions

erstellt gemäß § 1751 desGesetzes Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch

I. Einleitende Bestimmungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB" genannt) regeln die Rechte und Pflichten zwischen Aspena, s.r.o., ID‑Nr. 60751185 mit Sitz in Gorkého 15, 60200 Brno, Tschechische Republik, eingetragen im Handelsregister beim Bezirksgericht in Brno, Abteilung C, Einlage 19243), und Aspena, s.r.o., ID Nr. 35 845 040, mit Sitz in Trnavská cesta 5, 83104 Bratislava, Slowakische Republik, eingetragen im Handelsregister beim Bezirksgericht in Bratislava, Einlage Nr: 27496/B (im Folgenden „Auftragnehmer" genannt) und einer natürlichen oder juristischen Person (im Folgenden „Auftraggeber" genannt), beide auch als „Vertragsparteien" bezeichnet, aus der Erbringung von Dienstleistungen, die in der Anfertigung von Übersetzungen, Korrekturlesen, Dolmetschen, Datendiensten oder sonstigen zusätzlichen und übersetzungsbezogenen Dienstleistungen bestehen.
  2. Diese AGB sind in ihrer aktuellen Fassung auf der Website des Auftragnehmers veröffentlicht: aspena.com.
  3. Der Auftragnehmerist aufgrund seiner Gewerbeberechtigung, die den Gegenstand seines Unternehmens bildet, berechtigt, Dienstleistungen (im Folgenden „Dienstleistungen" genannt) zu erbringen, deren Gegenstand insbesondere Folgendes ist:
  • die Erstellung von Übersetzungen und/oder
  • die Erbringung von Korrekturlesediensten und/oder
  • die Bereitstellung von Dolmetschern und/oder
  • die Bereitstellung von Datendiensten und/oder
  • sonstige Dienstleistungen im Zusammenhang mit den oben genannten Tätigkeiten
  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, für jede erbrachte Dienstleistung den vereinbarten Preis zu zahlen. Wird die Dienstleistung erbracht, ohne dass ein Preis vereinbart wurde, so gilt der übliche Preis.
  2. Der Auftragnehmer erbringt die Dienstleistungen für den Auftraggeber durch seine Mitarbeiter sowie durch externe Vertragsmitarbeiter.

II. Begriffsbestimmung

 

Begriffe des Vertragsverhältnisses

Begriffsbeschreibung

 

 

Angebot

Präsentation möglicher Lösungen (Varianten) für die Durchführung des Auftrags im Hinblick auf den Zweck und die Endnutzung sowie einen Preisvorschlag.

 

 

 

Bestellung

Ein Entwurf der vertraglichen Vereinbarung (Vertrag), den der Auftragnehmer dem Auftraggeber vorlegt und der insbesondere die Art und Weise der Ausführung des Auftrags und den Preis für die Ausführung enthält.

 

 

Variante

Die im Angebot angegebene Methode, die zusammenfasst, wie die Dienstleistung für den Auftragnehmer gemäß seinem Auftrag erstellt oder erbracht werden soll.

 

Empfohlene Variante

Empfohlene Variante des Auftragnehmers. Die am besten geeignete Art der Abwicklung des beschriebenen Auftrags.

 

 

Gesamt E /Schätzung E

Schätzung der Anzahl der in Rechnung gestellten Einheiten. Der Endpreis wird nach der endgültigen Anzahl der durchgeführten Einheiten berechnet.

E = Einheit

Die gewählte Einheit für die Berechnung des Preises.

Art der Leistung / Gegenstand

Dienstleistungsspezifikationen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Liefertermin / Lieferfristen

Termin der Lieferung oder Erbringung der Dienstleistung, insbesondere das Datum des Versands des Auftrags durch den Auftragnehmer oder des Hochladens des Auftrags auf das Portal des Auftragnehmers oder auf einen anderen vereinbarten Speicherort oder der Zeitpunkt, zu dem die Dienstleistung erbracht werden soll. Wird eine Zahl angegeben, so ist damit die Anzahl der Arbeitstage gemeint, gerechnet ab dem nächsten Arbeitstag nach dem Tag des Vertragsabschlusses. Verlangt der Auftragnehmer eine Vorauszahlung, so berechnen wir den Fertigstellungstermin ab dem Tag, der auf den Tag des Zahlungseingangs folgt.

Preis pro E

Preis pro Einheit.

 

Gegenstand der Bestellung

Die vom Auftraggeber gewählte Variante zur Auftragsdurchführung.

Auftragsannahme und ‑ausführung / Arbeitszeiten

Die Arbeitszeiten für die Entgegennahme und Auslieferung von Aufträgen sind von 8.00 bis 17.00 Uhr mitteleuropäischer Zeit (UTC + 1 Stunde) an Werktagen, d.h. von Montag bis Freitag, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Leistung

Bezeichnung der erbrachten Dienstleistung.

 

Fachgebiet

Das vom Auftraggeber angegebene Fachgebiet des Auftrags/der Dienstleistung.

 

 

 

 

 

Zur Verfügung gestellte Terminologie

Wenn der Auftraggeber eine Terminologieliste zur Verfügung stellt, verwendet der Auftragnehmer diese für die übersetzten Begriffe. Wenn dies nicht der Fall ist, verwendet der Auftragnehmer die Begriffe in ihrer üblichen, angemessenen Bedeutung. Der Auftragnehmer stellt die erstellten Begriffsdatenbanken oder deren Aktualisierungen auf der Grundlage einer Preisvereinbarung mit dem Auftraggeber über diese Leistung zur Verfügung.

 

 

 

 

Referenzmaterialien

Stellt der Auftraggeber Referenzmaterialien zur Verfügung, so verwendet der Auftragnehmer diese als Referenzmaterial für die Ausführung der Dienstleistung. Wurden keine Referenzmaterialien zur Verfügung gestellt, wird der Vertrag unter Verwendung der üblichen, angemessenen Begriffe ausgeführt.

 

Bestellung

Erbrachte Dienstleistung. Vom Auftraggeber angefragte und vom Auftragnehmer durchgeführte Dienstleistung.

 

 

Kundenportal

Das elektronische System des Auftragnehmers, das die Verwaltung der Aufträge des Auftraggebers und den Fernzugriff des Auftraggebers ermöglicht.

Quelle

Person, welche die Leistung erbringt.

 

 

 

Leistung

 

 

Annotation

Verarbeitung der Bildbeschreibung, der Textsequenz, der Videosequenz oder der Audiosequenz entsprechend der Verarbeitungsgrundlage.

 

 

 

Apostille

Sicherstellung der Überprüfung der Apostille. Eine Apostille ist eine Klausel, die nach einer beglaubigten Übersetzung hinzugefügt wird und die Überprüfung der Unterschrift und des Stempels auf dem Dokument zum Zwecke der Verwendung im Ausland belegt.

 

 

Synchronisation

Realisierung von Synchronisationsleistungen einzeln oder als Komplettservice: unsynchronisierte Synchronisation, synchronisierte Synchronisation, technische Vorbereitung und Finalisierung und Transkription.

Auftragsverfolgung

Zustellung einer Kopie eines bereits erbrachten Auftrags.

 

Zustellung

Sicherstellung der Zustellung des Auftrags per Post, Kurierdienst oder sonstiges Transportunternehmen.

Elektronische Gerichtsübersetzung

Eine beglaubigte Übersetzung mit dem elektronischen Stempel eines gerichtlich beeidigten Übersetzers. Sie ist 5 Jahre lang gültig.

Externer Druck

Lieferung von professionellen Abzügen.

Grafische Gestaltung

Grundlegende Bearbeitung und Anordnung des Textes entsprechend der Vorlage im MS‑Word‑Format.

Grafische Verarbeitung

Grafische Gestaltung des Dokuments. Textformatierung. Ohne oder mit Verwendung spezieller (DTP‑)Grafikprogramme.

 

 

 

 

 

Sprachkorrektur

Überarbeitung der Grammatik und des grundlegenden Inhalts anhand der von uns angefertigten Übersetzung. Abgleich des Inhalts der Zielsprache mit dem Inhalt der Ausgangssprache. Ein integraler Bestandteil des ISO 17100‑Übersetzungsprozesses. Zweisprachiges oder einsprachiges Korrekturlesen. Es enthält kein Korrekturlesen vor dem Druck oder andere Korrekturen.

Sprachkorrektur der Übersetzung mit Bewertung

Sprachliches Korrekturlesen einschließlich eines Bewertungsberichts.

 

 

Konsekutives Gerichtsdolmetschen

Dolmetschen, das von einem gerichtlich beeidigten Dolmetscher ausgeführt werden muss, in der Regel eine Amtshandlung (Hochzeiten, Gerichtsverhandlungen usw.).

 

 

Konsekutivdolmetschen: wenig konsekutiv

Der Inhalt der Rede wird anschließend in die Zielsprache gedolmetscht, und zwar während der Pausen des Sprechers. Es handelt sich um Dolmetschen auf niedrigem Niveau: ein Geschäftstreffen, ein Arztbesuch, eine Stadtführung usw.

 

 

 

 

 

 

Konsekutivdolmetschen: hochkonsekutiv

Der Inhalt der Rede wird anschließend in die Zielsprache gedolmetscht, und zwar während der Pausen des Sprechers. Hierbei handelt es sich um Dolmetschen auf hohem Niveau: Sowohl der Redner als auch der Dolmetscher können in mehrminütigen Abschnitten sprechen, und zwar entweder auswendig oder mit Notizen des Dolmetschers. Es handelt sich insbesondere um das Dolmetschen für ein breiteres Publikum, auf höherer Regierungsebene, auf Konferenzen usw.

Kopie der gerichtlichen Übersetzung

Anfertigung von Kopien einer beglaubigten Übersetzung.

 

 

 

 

Korrekturlesen vom externen Text

Überarbeitung der Grammatik und des grundlegenden Inhalts einer Übersetzung, die nicht von uns erstellt wurde. Abgleich des Inhalts der Zielsprache mit dem Inhalt der Ausgangssprache. Zweisprachiges oder einsprachiges Korrekturlesen. Es enthält kein Korrekturlesen vor dem Druck oder andere Korrekturen.

 

Korrektur des geänderten Textes

Korrekturlesen einer von uns bereits angefertigten und eingereichten Übersetzung, bei der der Auftraggeber nachträglich Änderungen am Ausgangstext vorgenommen hat.

 

Kreative Anpassung des Textes

Eine Übersetzung, deren Stil gewährleistet, dass der gewünschte Stil für die beabsichtigte Verwendung des Zielinhalts erstellt wird.

 

Kreative Texterstellung

Erstellen kreativer Texte (Copywriting) entsprechend der Aufgabenstellung in der Zielsprache.

Lokalisierte Übersetzung

Übersetzung, die an die Zielumgebung angepasst ist.

 

Mit dem Dolmetschen verbundene Kosten

Mit dem Dolmetschen verbundene Kosten. Insbesondere: Transport, Reisezeit, Vorbereitung des Dolmetschers, Mahlzeiten, Unterkunft.

Notarielle Beglaubigung

Überprüfung von Dokumenten (Vidimation).

 

 

 

 

 

Fachkorrektur

Überprüfung des Inhalts der Zielsprache auf angemessene Verwendung der Terminologie. Überprüfung der Verwendung von fachspezifischen Begriffen anhand eines mitgelieferten oder in Auftrag gegebenen Terminologiewörterbuchs oder mitgelieferter Referenztexte. Nach ISO 17100 wird diese Korrektur als „Tutorenbewertung" bezeichnet.

Bewertung des gesprochenen Wortes

Beurteilung der Klarheit und Korrektheit des gesprochenen Wortes.

 

Post‑Editing

Nach der maschinellen Übersetzung erfolgt eine sprachliche Überarbeitung, um eine der Übersetzungsleistung angemessene Qualität zu gewährleisten.

Nachträgliche Korrektur

Eine Bewertung der Qualität einer Übersetzung durch einen anderen Übersetzer.

 

 

 

Korrektur in der Druckvorstufe Übersetzung

Überprüfung des zielsprachlichen Inhalts vor der Veröffentlichung, nachdem der Auftraggeber den Text bearbeitet hat. Ohne dieses Korrekturlesen kann der Zielinhalt nicht veröffentlicht werden.             Die Anzahl der Tage für das Korrekturlesen wird zur Übersetzungsfrist mit Sprachkorrektur hinzugerechnet.

 

 

 

Übersetzung

Umwandlung des Inhalts der Ausgangssprache in den Inhalt der Zielsprache in schriftlicher Form zur weiteren Bearbeitung. Für die weitere Verwendung empfehlen wir ein angemessenes Korrekturlesen.

 

 

 

Übersetzung einschließlich Sprachkorrektur

Umwandlung von ausgangssprachlichen Inhalten in zielsprachliche Inhalte in schriftlicher Form, an denen eine sprachliche Korrektur (zweisprachige Überarbeitung) vorgenommen wird.

 

 

 

 

Übersetzung mit SEO‑Unterstützung

Übersetzung von SEO‑bezogenen Texten für Websites entweder einzeln oder als umfassendes Dienstleistungspaket: Erstellung einer Keyword‑Liste für die Zielsprache, Keyword‑unterstützte Sprachkorrektur, Keyword‑konforme Übersetzung, Keyword‑konforme Website‑Analyse.

 

 

 

 

Übersetzung in Übereinstimmung mit EN ISO 17100

Eine Übersetzung, welche die Anforderungen der EN ISO 17100 erfüllt. Sie wird mit einem sprachlichen Korrekturlesen durch einen zweiten Übersetzer/Korrektor erstellt. Die Verfahren und Erfahrungen der Übersetzer entsprechen den Anforderungen der Norm. Die Übersetzung wird auf diese Weise angefertigt, wenn diese Leistung ausdrücklich vereinbart wird.

 

Transkription von schriftlichem Text

Transkription des dokumentarischen Quelleninhalts in eine bearbeitbare Form.

Projektvorbereitung

Auftragsvorbereitung.

 

 

 

 

 

Simultandolmetschen

Der Dolmetscher überträgt den Redeinhalt mit Hilfe der Dolmetschtechnik unmittelbar während der Rede des Redners in die Zielsprache. In der Kabine sind immer zwei Dolmetscher anwesend, die Simultandolmetscher wechseln sich nach einer halben Stunde ab. Ohne Kabinendolmetschtechnik, das so genannte Flüsterdolmetschen oder der Einsatz eines Flüsterers.

 

 

 

Beglaubigung der Übersetzung

Beglaubigung einer bereits angefertigten Übersetzung. Die Übersetzung muss von dem die Übersetzung beglaubigenden Dolmetscher, dem Korrekturlesen unterzogen werden, siehe Beglaubigte Übersetzung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gerichtlich beglaubigte Übersetzung

Eine Übersetzung, die gemäß dem Gesetz Nr. 36/1967 Slg. über Sachverständige und Dolmetscher von einem vom zuständigen Landgericht bestellten Übersetzer (in der Sprache des Gesetzes „Dolmetscher") angefertigt wurde. Eine beglaubigte Übersetzung ist untrennbar mit dem Original oder einer beglaubigten Fotokopie des zu übersetzenden Originaldokuments verbunden und wird daher ausschließlich in Papierform und nicht elektronisch erstellt. Der Auftraggeber muss das Original oder eine beglaubigte Fotokopie des für die beglaubigte Übersetzung bestimmten Dokuments vorlegen.

Maschinelle Übersetzung

Maschinelle Übersetzung des Ausgangstextes in die Zielsprache.

Stilistische Korrektur

Überprüfung des zielsprachlichen Inhalts auf Eignung des Stils für den gewünschten Zweck der Verwendung des Zielinhalts.

 

 

Superlegalisation

Gewährleistung einer höheren Authentifizierung des beglaubigten (legalisierten) Dokuments in dem Land, in dem es verwendet werden soll.

AI‑Dolmetschen

Dolmetschen mithilfe von künstlicher Intelligenz.

 

Online‑Dolmetschen

Ferndolmetschen über das Internet. Es wird unter Konsekutivdolmetschen eingestuft: wenig konsekutiv.

 

Dolmetschen am Telefon

Dolmetschen eines Telefongesprächs. Es wird unter Konsekutivdolmetschen eingestuft: wenig konsekutiv.

 

Dolmetschen in Gebärdensprache

Dolmetschen aus der Ausgangssprache in die Gebärdensprache der entsprechenden Sprache und umgekehrt.

 

 

Dolmetschtechnik

Bereitstellung technischer Ausrüstung für das Simultandolmetschen. Spezifische Artikel werden entsprechend den Anforderungen des Auftraggebers ausgewählt.

 

Texterstellung

Erstellen von Texten auf der Grundlage von Aufträgen, ausgewählten Themen oder Schlüsselworten.

 

 

 

 

 

 

 

Erstellen von Untertiteln

Durchführung von Untertitelungsdiensten, entweder einzeln oder als umfassendes Dienstleistungspaket: technische Vorbereitung, die die Konvertierung des Eingabeformats und/oder die Integration von Untertiteln in das Video, die Transkription des gesprochenen Wortes, die Erstellung von Zeitstempeln, die Erstellung von Untertiteln mit dem ausgewählten Programm, die Synchronisierung von Untertiteln mit dem Video und die zeitliche Abstimmung der Untertitel umfasst.

Voiceover: Hochwertige Qualität

Sprechen von Text aus einem Skript in einem professionellen Aufnahmestudio.

 

Voiceover: Low‑End

Sprechen von Text aus einem Skript mit Hilfe gängiger Technologien (Telefon, Skype usw.).

 

 

 

Erstellung eines Glossars

Erstellung eines Terminologiewörterbuchs unter Verwendung von Referenzmaterialien und Quelleninhalten. Das Glossar dient als notwendiges Hilfsmittel, um die vom Auftraggeber geforderte Fachterminologie und deren einheitliche Verwendung zu erhalten.

 

 

Erstellen eines Translation Memory

Erstellung eines Translation Memory (TM) auf der Grundlage früherer Übersetzungen oder anderer vom Auftraggeber zur Verfügung gestellter Referenzmaterialien, die für die Umsetzung der Übersetzung mit CAT‑Tools verwendet werden.

 

 

 

Erstellung eines Styleguides

Erstellung von sprachlichen/stilistischen Regeln entsprechend dem Auftragszweck (Kundenanforderungen). Das Handbuch dient als notwendiges Hilfsmittel, um den vom Auftraggeber gewünschten Stil zu erhalten.

 

 

Testübersetzung

Übersetzung eines kleinen Teils des Auftrags, auf dessen Grundlage der Auftraggeber beschließt, den gesamten Auftrag zu vergeben.

 

 

 

Rückübersetzung

Übersetzung nach der Übersetzung: Wir übersetzen den von uns übersetzten Inhalt zurück in den Inhalt der Ausgangssprache. Ausführung durch zwei Übersetzer. Sie ist kein Ersatz für das Korrekturlesen.

 

 

 

Berechnete Einheit

 

 

Abkürzungen

 

Normseite

NS

Alle angefangene 1800 Anschläge (laut MS Word: 1800 Zeichen einschließlich Leerzeichen).

Physische Seite

PS

Die Seite eines physischen Dokuments (Ausdrucks), unabhängig von der auf dieser Seite enthaltener Textmenge.

Wort

Wort

Ein Zeichen oder eine Folge von Zeichen, die durch Leerzeichen getrennt sind.

Stück

ST

Eine Zusammenfassung der realisierten Gesamtmenge.

Gewichtetes Wort

GW

Ein Wort, in dem sich der Grad der Übereinstimmung der Ausgangswörter widerspiegelt.

Zeichen

Z

Ein Buchstabe, eine Zahl oder eine bildliche Darstellung eines Begriffs.

Stunde

Std

Jede angefangene Stunde.

1/2 Tag

1/2 Tag

Mehr als eine Stunde, aber weniger als 4 Stunden.

Tag

Tag

Mehr als 4 Stunden, aber nicht mehr als 8 Stunden.

III. Schriftform und Zustellung von Schriftstücken

  1. Unter schriftlichen Handlungen im Sinne dieser AGB, im Folgenden auch als „Schriftstück" und/oder "Schriftform" und/oder „Schriftlich" bezeichnet, sind neben den Schriftstücken in Papierform auch die folgenden zu verstehen:
  • per elektronische Post vorgenommene Handlungen (nachstehend „E‑Mail" genannt),
  • über das elektronische Bestellformular und/oder das Bestellsystem im Kundenportal des Informationssystems des Auftragnehmers vorgenommene Handlungen, im Folgenden „E‑Mail" genannt.
  1. Im Falle einer E‑Mail, die von einer anderen elektronischen Adresse als der im Vertrag angegebenen elektronischen Adresse gesendet wird, ist die Schriftform gewahrt, wenn die E‑Mail Folgendes enthält:
  • eine elektronische Signatur, die nach dem Verfahren besonderer gesetzlicher Vorschriften erstellt wurde, im Folgenden „Signatur" genannt, und/oder
  • die vom Auftragnehmer vergebene Angebots‑, Bestell‑ oder Auftragsnummer, die für diese Zwecke als vereinbartes Passwort gilt. Wenn eine E‑Mail oder eine angehängte Datei eine Angebots‑ oder Bestellnummer für einen Auftrag oder Aufträge enthält, gilt zwischen den Parteien die unwiderlegbare Vermutung, dass die betreffende Partei, in deren Namen sie versandt wurde, diese E‑Mail mit derselben Wirkung bestätigt hat, als wäre sie eine Unterschrift. Die Vertragspartei (d.h. der Auftraggeber) haftet für alle Schäden, die der anderen Vertragspartei (d.h. dem Auftragnehmer) durch die missbräuchliche Verwendung des Passworts entstehen.

IV. Vertragverhältnis

  1. Das Vertragsverhältnis, im Folgenden auch „Vertrag" genannt, zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer kommt insbesondere auf der Grundlage einer der folgenden Möglichkeiten zustande:
  • abgeschlossener Rahmenvertrag und die aufgrund des Rahmenvertrags geschlossenen Werkverträge,
  • vom Auftragnehmer erstellte Bestellungen, die der Auftraggeber bestätigt und an den Auftragnehmer zurücksendet,
  • auf der Grundlage des vom Auftragnehmer erstellten Angebots, das der Auftraggeber bestätigt und an den Auftragnehmer zurücksendet,
  • schriftliche Anfragen des Auftraggebers mit schriftlicher Bestätigung durch den Auftragnehmer.
  1. Das Vertragsverhältnis wird insbesondere durch elektronische Kommunikation geschlossen: per E‑Mail, über das Kundenportal des Auftragnehmers oder in Papierform.
  2. Die AGB bilden einen integralen Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer und sind für beide Parteien verbindlich. Abweichende Regelungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer im Vertrag haben Vorrang vor den Formulierungen in diesen AGB.

 

  1. Im Hinblick auf die Art des Vertragsverhältnisses (der Auftragnehmer erbringt eine Leistung besonderer Art, die besondere Vorkehrungen erfordert) haben die AGB des Auftragnehmers Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, es sei denn, der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sieht ausdrücklich etwas anderes vor.
  2. Die folgenden Tatsachen müssen aus den zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer beim Vertragsabschluss versandten Schreiben ersichtlich sein, so dass der Vertrag die nachstehend aufgeführten Formalitäten enthält:
  • Identifizierung des Auftraggebers, d. h. Firmenname, Identifikationsnummer und/oder Vor‑ und Nachname, Anschrift des Auftraggebers,
  • die Spezifikation der Dienstleistung, unabhängig davon, ob es sich um Übersetzungen, Korrekturlesen, Datendienste oder Dolmetschen handelt;
  • die Ausgangs‑ und/oder Zielsprache, sofern dies für die Erbringung der Dienstleistung relevant ist,
  • das gewünschte Fertigstellungsdatum, d. h. das Lieferdatum der Übersetzung, des Korrekturlesens, anderer damit verbundener Dienstleistungen oder das gewünschte Datum und die Uhrzeit des Dolmetschens,
  • die gewünschte Art der Lieferung oder Erbringung der bestellten Dienstleistung,
  • Kontaktperson für die Kommunikation mit dem Auftraggeber,
  • Zweck, für den der Dienst genutzt werden soll.

Wenn der Zweck der Dienstleistung im Vertrag nicht angegeben ist und die Dienstleistung ohne Rücksicht auf den vom Auftraggeber beabsichtigten Zweck erbracht wird, ohne den Auftragnehmer darüber zu informieren, ist dies kein Mangel der Dienstleistung im Sinne des Art. VI. dieser AGB und der Auftraggeber hat in diesem Zusammenhang keinen Anspruch auf Haftung für Mängel der Dienstleistung,

  • Angaben darüber, ob das entstandene Werk, z. B. eine Übersetzung, zur Veröffentlichung (in gedruckter und/oder elektronischer Form) verwendet werden soll.

Im positiven Fall muss der Vertrag auch die Beauftragung eines speziellen Verfahrens für die Übersetzung von für den Druck bestimmten Texten beinhalten (insbesondere, zusätzlich zur Übersetzung, ein angemessenes Korrekturlesen und Korrekturlesen vor dem Druck). Ist dieser Zweck in der Bestellung nicht angegeben und/oder wird diese besondere Bearbeitung nicht bestellt, so liegt kein Mangel der Leistung im Sinne von Art. VI. dieser AGB und der Auftraggeber hat in diesem Zusammenhang keinen Anspruch auf Haftung für Mängel der Leistungen,

  • Angaben darüber, ob das Werk (insbesondere bei Übersetzungen) Fach‑ und andere Spezialbegriffe, Abkürzungen usw. enthält, im Folgenden „Terminologie" genannt.

Im positiven Fall muss der Auftraggeber dem Auftragnehmer ein Wörterbuch der erforderlichen Terminologie in der betreffenden Sprache zur Verfügung und/oder dem Auftragnehmer unterstützendes Material zur Verfügung stellen und/oder im Vertrag den Namen und die Kontaktdaten der Person angeben, die für die Konsultation der Terminologie und die Beauftragung einer professionellen Korrekturlesung zuständig ist. Unterlässt der Auftragnehmer dies und verwendet er unwissentlich eine andere als die vom Auftraggeber vorgesehene Terminologie, so stellt dies keinen Mangel der Leistung im Sinne von Art. VI. dieser AGB und der Auftraggeber hat in diesem Zusammenhang keinen Anspruch auf Haftung für Mängel der Dienstleistung,

  • Informationen darüber, ob der Übersetzungsauftrag der Norm EN ISO 17100 entsprechen soll.

Wenn dies nicht ausdrücklich angegeben ist, muss die Bestellung nicht gemäß EN ISO 17100 erfolgen. Wird diese Sonderbehandlung nicht bestellt, so ist dies kein Mangel der Leistung im Sinne von Art. VI. dieser AGB und der Auftraggeber hat in diesem Zusammenhang keinen Anspruch auf Haftung für Mängel der Dienstleistungen.

V. Erfüllung des Vertrages

  1. Der Auftragnehmer erfüllt den Vertrag ordnungsgemäß, wenn die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen dem Vertrag entsprechen und innerhalb der vereinbarten Zeit erbracht werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftrag an dem Ort und/oder auf die Weise anzunehmen, die im Vertrag angegeben sind.
  2. Der Auftrag wird pünktlich erfüllt:
  3. Im Falle der dokumentarischen Form des Auftrags:
  • der Tag, an dem der Auftrag zur physischen Abnahme durch den Auftraggeber bereit ist,
  • bei Paketen, die per Hand und/oder Kurierdienst zugestellt werden, das Datum der Versandbestätigung oder des Empfangs durch den Kurierdienst,
  • bei gewöhnlichen Postsendungen, die über einen Postlizenzinhaber zugestellt werden, das Datum der Aufgabe zum Versand,
  • bei eingeschriebenen Sendungen, die über einen Postlizenzinhaber zugestellt werden, das auf der Einlieferungsbescheinigung angegebene Datum.
  1. Im Falle von E‑Mail:
  • am Tag der Absendung der E‑Mail durch den Auftragnehmer mit der elektronischen Form des Auftrags.
  1. Im Falle der Speicherung auf dem Kundenportal des Auftraggebers oder einer anderen vereinbarten Speicherung:
  • das Datum der Hinterlegung des ausgeführten Auftrags durch den Auftragnehmer.
  1. im Falle der Auslegung durch vertragsgemäße Interpretation.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer die Annahme des Auftrags unverzüglich schriftlich zu bestätigen, insbesondere:
  • im Falle von Übersetzungen/Korrekturlesen oder anderen damit verbundenen schriftlichen Dienstleistungen,
  • im Falle des Dolmetschens durch Schriftliche Bestätigung des Formulars „Dolmetscherprotokoll" des Auftragnehmers,
  • wenn der Auftraggeber ein Nutzer des Kundenportals des Auftraggebers ist, gilt neben der schriftlichen Bestätigung auch der elektronische Eintrag des Auftragnehmers auf das Portal des Auftraggebers als Nachweis der Abnahme.
  1. Kommt der Auftraggeber seiner Verpflichtung zur schriftlichen Bestätigung des Eingangs des Auftrags gemäß den AGB nicht nach, so gilt der Auftrag als ordnungsgemäß und rechtzeitig angenommen, wenn er auch innerhalb von 24 Stunden nach Ablauf der Frist für die Erbringung des

Auftrags der Verzögerung bei der Erbringung der Dienstleistungen nicht Schriftlich widersprochen hat.

  1. Falls das Ergebnis des Auftrags, der eine Übersetzung / eine Korrektur oder andere damit zusammenhängende Dienstleistungen zum Gegenstand hat, aus schwerwiegenden Gründen nicht auf die vereinbarte Art und Weise geliefert werden kann, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine andere Art der Lieferung zu wählen und den Auftraggeber darüber zu informieren. Entsteht aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, die Notwendigkeit einer Ersatzlieferung, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer diese Kosten zu erstatten.
  2. Falls der Auftraggeber den ordnungsgemäß ausgeführten Auftrag nicht übernimmt und/oder seine Lieferung unmöglich macht, entsteht der Anspruch auf seine Bezahlung an den Auftragnehmer in dem Augenblick, in dem er zur Lieferung bereit wäre.
  3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie den Auftrag entschädigungslos zu vernichten, wenn der Auftraggeber den Auftrag nicht innerhalb von 6 Monaten nach dem Datum der Ausführung übernimmt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die mit der Lagerung des Auftrags verbundenen Kosten in Höhe von mindestens 100 CZK / angefangener Monat in Rechnung zu stellen.

VI. Mängelhaftungsansprüche aus dem Auftrag und die Fristen für dessen Geltendmachung und Streitbeilegung

  1. Der Vertrag ist mangelhaft, wenn er nicht vertragsgemäß erfüllt wurde.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, eventuelle Mängelhaftungsansprüche unverzüglich nach deren Feststellung ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung des Auftrages gegenüber dem Auftragnehmer geltend zu machen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Mängel an der Dienstleistung schriftlich geltend zu machen.
  3. Ansprüche auf Haftung für Leistungsmängel erlöschen, wenn sie aus Gründen, die durch den Vertrag und/oder diese AGB ausgeschlossen sind, und/oder nach Ablauf der gesetzlichen oder in diesen AGB vorgesehenen Frist geltend gemacht werden.
  4. Bei der Geltendmachung der Mängelhaftung für den Auftrag hat der Auftraggeber Folgendes anzugeben und/oder beizufügen:
  • den Grund für die Geltendmachung der Forderung,
  • den Zeitpunkt und die Art und Weise der Feststellung des Mangels/der Mängel,
  • eine Beschreibung des/der Mängel(s) und die Häufigkeit seines/ihres Auftretens,
  • im Falle einer Reklamation wegen eines Mangels der Dolmetschleistung eine unbearbeitete Audio‑ und/oder audiovisuelle Aufnahme,
  • Vorschlag der vom Auftraggeber gewünschten Lösung.
  1. Erkennt der Auftragnehmer einen Mangel des gelieferten Auftrags an, so hat er den festgestellten Mangel zu beseitigen und dem Auftraggeber eine Korrektur der fertiggestellten Übersetzung oder der Korrektur‑ oder sonstiger damit zusammenhängender Dienstleistungen zu liefern. Ist dies aufgrund der Art der erbrachten Leistung nicht möglich, gewährt der Auftragnehmer einen angemessenen Rabatt auf den Auftragspreis ohne MwSt., dessen Höhe vom Auftragnehmer unter Berücksichtigung des Verhältnisses der gekennzeichneten inhaltlichen Mängel zum Umfang des übersetzten Inhalts festgelegt wird. Eine Ermäßigung nach diesem Absatz kann bis zu einem Höchstbetrag in Höhe des Preises der Dienstleistung gewährt werden.
  2. Der Auftraggeber kann keine Mängelhaftung für Übersetzungen/Korrektur‑ oder andere damit zusammenhängende Leistungen geltend machen, wenn der Auftragnehmer nach dem Vertrag verpflichtet ist, über alle Unterlagen und Ergebnisse aus der Ausführung des Auftrags zu beseitigen und/oder wenn der Auftragnehmer nicht in der Lage ist, diese Unterlagen und Ergebnisse zum Zweck der Beurteilung der Berechtigung solcher Ansprüche aufzubewahren, z. B. bei der Bearbeitung

des Auftrags auf dem Server des Auftraggebers.

  1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch Mängel am Auftrag verursacht werden, bis zur Höhe des Auftragspreises ohne Mehrwertsteuer.
  2. Für den Fall, dass es zwischen den Vertragsparteien zu Streitigkeiten über die Berechtigung von rechtzeitig geltend gemachten Mängelhaftungsansprüchen des Auftraggebers nach diesen AGB kommt, vereinbaren die Vertragsparteien:
  • diese Streitigkeit zunächst außergerichtlich in Form eines Fachgutachtens eines unabhängigen Dolmetschers aus dem vom Justizministerium der Tschechischen Republik geführten Verzeichnis der Sachverständigen und Dolmetscher beizulegen, der von den Parteien einvernehmlich ausgewählt wird,
  • wenn das Gutachten des unabhängigen Dolmetschers gegen den Auftragnehmer ausfällt und der Auftragnehmer mit dem Ergebnis des Gutachtens einverstanden ist, hat der Auftraggeber Anspruch auf einen Preisnachlass auf den Auftragspreis, dessen Höhe vom Auftragnehmer unter Berücksichtigung des Verhältnisses der angegebenen inhaltlichen Mängel zum Umfang des übersetzten Inhalts festgelegt wird. Eine Ermäßigung nach diesem Absatz kann bis zu einem Höchstbetrag in Höhe des Preises der Dienstleistung gewährt werden.
  • im Falle des Dolmetschens gewährt der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen Preisnachlass auf den Preis des Auftrags, der dem vorherigen Absatz dieser AGB entspricht.
  1. Kann die Streitigkeit nicht außergerichtlich beigelegt werden oder einigen sich die Vertragsparteien nicht auf die Auswahl eines unabhängigen Dolmetschers oder ist eine der Vertragsparteien mit dem Ergebnis des Gutachtens des unabhängigen Dolmetschers nicht einverstanden, so wird die Streitigkeit aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag durch ein Gerichtsverfahren beigelegt.

VII. Außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten

  1. Ist der Auftraggeber ein Verbraucher, hat er den Vertrag mit dem Auftragnehmer als natürliche Person geschlossen, die nicht im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit oder im Rahmen ihrer selbständigen Berufsausübung handelt, im Folgenden auch als „Verbraucher" bezeichnet, und kommt es zu einer Verbraucherstreitigkeit zwischen dem Verbraucher und dem Auftragnehmer, hat der Verbraucher das Recht auf eine außergerichtliche Streitbeilegung. Gegenstand der außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten aus dem Vertrag ist das Tschechische Gewerbeaufsichtsamt (Štěpánská 567/15, 120 Prag 2), wenn der Dienstleister Aspena, s.r.o., mit Sitz in Gorkého 15, 60200 Brno ist, das Slowakische Aufsichtsgewerbeamt (P. O. BOX 29, Bajkalská 21/A, 827 99 Bratislava, wenn der Dienst von Aspena, s.r.o., mit eingetragenem Sitz in Trnavská cesta 5, 83104 Bratislava, Slowakische Republik, erbracht wird. Alle Einzelheiten zur außergerichtlichen Streitbeilegung finden Sie auf den Websites des Tschechischen Gewerbeaufsichtsamtes: coi.cz, des Slowakischen Gewerbeaufsichtsamtes www.soi.sk.
  2. Bei Streitigkeiten zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber, der als Verbraucher in ein Vertragsverhältnis mit dem Auftragnehmer eintritt, gelten die Bestimmungen dieser AGB über die Rechtswahl für das Vertragsverhältnis und die Bestimmung des Gerichtsstandes zur Streitbeilegung unter Berücksichtigung der nach den allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften bestimmten Verbraucherrechte.

VIII. Preisgestaltung, Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

  1. Die Preisgestaltung, im Folgenden als „Preis" des Auftrags bezeichnet, wird im Vertrag als Einheitspreis und/oder als vorläufiger, geschätzter Gesamtpreis angegeben.
  2. Die Mehrwertsteuer oder eine ähnliche Steuer in gesetzlicher Höhe kann dem Preis hinzugerechnet werden, wenn dies durch allgemein verbindliche Vorschriften vorgeschrieben ist.
  3. Wenn der Vertragspreis als Einheitspreis und/oder als Einheitspreis festgelegt ist und der Gesamtpreis vorläufig ist, weil er beispielsweise nur auf einer Schätzung der Anzahl von Einheiten beruht, wird der endgültige Preis auf der Grundlage der Anzahl der Einheiten in der Zielsprache und/oder des Umfangs der tatsächlich geleisteten Arbeit und der Kosten des Auftragnehmers berechnet.
  4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, auch in vertraglich nicht vereinbarten Fällen, die Zahlung von Teil‑ oder Gesamtzahlungen im Voraus zu verlangen und ist verpflichtet, dem Auftraggeber zu diesem Zweck Steuerunterlagen auszustellen. Sofern im Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, sind diese Steuerunterlagen zu dem auf ihnen angegebenen Datum fällig und zahlbar.
  5. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber am Tag der steuerpflichtigen Leistung einen Steuerbeleg, nachstehend „Rechnung" genannt, aus.
  6. Die Bestellnummer oder eine andere Registrierungsnummer des Auftraggebers, um deren Angabe der Auftraggeber auf der Rechnung oder anderen Dokumenten bittet, wird nur zu Registrierungszwecken angegeben und stellt keine Rechtshandlung mit Auswirkungen auf den Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer dar.
  7. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Rechnung innerhalb des Fälligkeitsdatums zu begleichen, das, abgesehen von der Begleichung von Vertragsstrafen, 14 Tage ab dem Ausstellungsdatum der Rechnung beträgt, und seine Zahlung ordnungsgemäß zu kennzeichnen.
  8. Verlangt der Auftraggeber, dass die Rechnung auf eine andere Person ausgestellt wird, so haftet der Auftraggeber für die Zahlung des Preises zusätzlich zu dieser Person, bis die andere Person den entsprechenden Betrag gezahlt hat. Der Auftraggeber bestätigt dem Auftragnehmer diese Verpflichtung schriftlich. Der Auftragnehmer kann die Erbringung der Dienstleistungen bis zur Erteilung der erforderlichen Bestätigung aussetzen. Wenn die andere Person den Preis nicht ordnungsgemäß und rechtzeitig bezahlt, ist der Auftragnehmer berechtigt, ohne weitere Aufforderung einen Steuerbeleg auszustellen, und der Auftraggeber verpflichtet sich, den Preis innerhalb der vom Auftragnehmer gesetzten Frist zu bezahlen.
  9. Als Zahlung im Sinne dieser AGB gilt die Gutschrift des entsprechenden Betrages auf dem Konto des Auftragnehmers.
  10. Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,1 % des geschuldeten Betrags für jeden angefangenen Verzugstag zu zahlen. Die Vertragsstrafe lässt den Anspruch des Auftragnehmers auf Verzugszinsen unberührt.
  11. Bei Zahlungsverzug wird die Zahlung des Auftraggebers unabhängig von ihrer Bezeichnung durch den Auftraggeber zunächst auf die älteste Schuld, dann auf die Verzugszinsen und Vertragsstrafe(n) angerechnet und der restliche Teil der Zahlung auf die Hauptschuld.
  12. Gerät der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer mit einer Rechnung für eine teilweise oder vollständige Zahlung vor dem darin angegebenen Fälligkeitsdatum und/oder mit einem anderen Betrag in Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen ab dem Fälligkeitsdatum des Betrages, hat der Auftragnehmer das Recht:
  • vom Vertrag zurückzutreten, wobei im Falle eines Vertrags mit längerer Laufzeit alle vom Auftragnehmer noch nicht ausgeführten Unterverträge im Rahmen des Vertrags mit längerer Laufzeit zum Zeitpunkt des Rücktritts enden, und/oder
  • den Vertrag zu kündigen und/oder
  • vom Auftraggeber eine Sicherheit für seine bestehenden und künftigen Forderungen zu verlangen, wobei der Auftragnehmer über die Eignung und/oder Angemessenheit einer solchen Sicherheit entscheidet, und/oder
  • bis zur vollständigen Begleichung seiner Forderungen die Erbringung seiner Leistungen an den Auftraggeber, auch für nicht erfüllte Verträge, auszusetzen oder seine Dienstleistungen an den Auftraggeber nicht zu erbringen, ohne dass dies als Vertragsverletzung durch den Auftragnehmer angesehen wird. In diesem Fall werden alle in den Verträgen festgelegten und noch nicht erfüllten Leistungsfristen um den Zeitraum des Zahlungsverzugs verlängert.
  1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Dritten mit dem Eintreiben seiner Forderungen gegenüber dem Auftraggeber zu beauftragen und zu diesem Zweck gegebenenfalls die personenbezogenen Daten des Auftraggebers und die Daten über die Forderungen an den Dritten zu übermitteln, soweit dies erforderlich ist. Der Auftraggeber ist verpflichtet, mit diesem Dritten als ordnungsgemäß bevollmächtigten Inkassobevollmächtigten des Auftragnehmers zu verhandeln. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, seine Forderung an Dritte abzutreten.

IX. Grundsätze der Zusammenarbeit

  1. Die Parteien sind verpflichtet, bei der Kommunikation untereinander stets die Angebots‑/Auftragsnummer anzugeben.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Unterlagen, Materialien und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, wobei:
  • er dies im Falle von Übersetzungen/Korrektur‑ oder anderen damit zusammenhängenden Dienstleistungen vor oder zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses tut,
  • im Falle von Dolmetschen eine angemessen lange Frist vor dem Termin seiner Durchführung setzt. Unterlässt der Auftraggeber dies, so haftet der Auftragnehmer nicht, z. B. für einen Mangel des Auftrags, der in der Verwendung einer falschen Terminologie besteht,
  • der vom Auftraggeber an den Auftragnehmer gelieferte Ausgangstext muss inhaltlich, terminologisch und sprachlich verständlich sein und eine lesbare und klare Form aufweisen. Entspricht der Ausgangstext nicht diesen Anforderungen, haftet der Auftragnehmer nicht für die Richtigkeit der Übersetzung und haftet nicht für direkte und/oder indirekte Schäden, die dem Auftraggeber infolge einer fehlerhaften Übersetzung / eines fehlerhaften Korrekturlesens oder anderer damit zusammenhängender Leistungen des Ausgangstextes entstehen, wobei dies keinen Vertragsmangel im Sinne dieser AGB darstellt,
  • Der Auftragnehmer hat das Recht, den Auftraggeber auf die Mängel des ursprünglichen Textes hinzuweisen und einen korrigierten oder lesbaren Text, eine Erklärung oder ein Layout zu verlangen. Bis zur Bereitstellung des neuen Textes, der Klarstellung oder des Layouts durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer berechtigt, die Ausführung des Auftrags zu unterbrechen, wobei sich die Zeit der Fertigstellung des Auftrags um diese Unterbrechung verlängert.
  1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich nach Eintritt eines der folgenden Ereignisse zu informieren, dass:
  • die Unterlagen für die Bearbeitung des betreffenden Auftrags nicht und/oder unvollständig oder beschädigt eingegangen sind und/oder
  • die eingereichten Dokumente nicht mit den in der Bestellung angegebenen Daten übereinstimmen (z. B. Dateigröße, Sprache usw.) und/oder
  • Umstände eingetreten sind, welche die rechtzeitige Lieferung des Auftrags an den Auftraggeber gefährden könnten.
  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich über alle Umstände zu informieren, welche die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen, einschließlich der Verpflichtung zur rechtzeitigen Zahlung des vereinbarten Preises, beeinträchtigen könnten, sowie über die Tatsache, dass er sich in Liquidation befindet und/oder zum Insolvenzschuldner im Sinne der Insolvenzgesetzes geworden ist.
  2. Wenn es sich bei dem Auftrag um eine Übersetzung/Korrektur‑ oder andere damit verbundene Dienstleistungen handelt:
  • haftet der Auftragnehmer nicht für die Einheitlichkeit und Richtigkeit der Terminologie oder der grafischen Gestaltung, insbesondere wenn der Auftrag auf mehrere Quellen/Bearbeiter (Übersetzer, Korrektoren usw.) aufgeteilt ist, es sei denn, diese Vereinheitlichung ist ausdrücklich im Vertrag vereinbart,
  • Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, den erstellten Text zur Veröffentlichung zu verwenden, wenn er vom Auftragnehmer als Probeübersetzung erstellt wurde.
  1. Wenn der Auftrag Dolmetschen ist:
  • der Auftraggeber ist nicht berechtigt, vom Dolmetscher weitere Tätigkeiten über den Rahmen des Vertrages zu verlangen (z.B. schriftliche Übersetzungen, Sitzungsprotokolle, Führungs‑ und Organisationsdienste),
  • Der Auftraggeber ist verpflichtet:
  • die der Art des Dolmetschens angemessenen Bedingungen zu schaffen, einschließlich der technischen Sicherstellung, es sei denn, der Vertragspartner hat dies bestellt,
  • dem Auftragnehmer rechtzeitig Zugang zu den Räumlichkeiten zu gewähren, in denen die Dolmetschtechnik installiert werden soll, falls der Auftragnehmer sich verpflichtet hat, die Dolmetschtechnik zu liefern,
  • die Beförderung des Dolmetschers vom vereinbarten Ort zum Ort der Vertragserfüllung und zurück mit einem geeigneten Transportmittel unter Berücksichtigung der Entfernung der Orte sicherzustellen,
  • dem Auftragnehmer die Reisekosten einschließlich der Verpflegungskosten in voller Höhe gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu erstatten, wenn der Auftragnehmer die Beförderung des Dolmetschers übernimmt,
  • die Unterbringung des Dolmetschers auf eigene Kosten in einem Einzelzimmer mit Bad sicherzustellen,
  • dem Auftragnehmer die Kosten für die Unterbringung zu erstatten, wenn der Auftragnehmer dem Dolmetscher die Unterkunft sicherstellt,
  • dem Dolmetscher eine Essens‑ und Ruhepause von mindestens einer halben Stunde zu gewähren, spätestens jedoch nach viereinhalb Stunden Dolmetschzeit.
  • ein Dolmetschtag ist definiert als 8 Stunden einschließlich Pausen,
  • Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Entschädigung für die vom Dolmetscher versäumte Zeit und für die im Zusammenhang mit der Bereitstellung des Dolmetschers aufgewendete Reisezeit.

X. Sonderbestimmungen

  1. Der Auftraggeber erklärt, dass er berechtigt ist, über das Werk im Einklang mit dem Gesetz Nr. 121/2000 Slg. über das Urheberrecht in seiner geänderten Fassung zu verfügen; der Auftragnehmer haftet nicht für Folgen, die mit der Verletzung von Urheberrechtsvorschriften oder anderen Vorschriften über das Recht auf geistiges Eigentum verbunden sind.
  2. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer zu, dass die Ansprüche der Autoren der dem Auftragnehmer zur Übersetzung oder zum Dolmetschen vorgelegten Texte ordnungsgemäß geregelt wurden bzw. werden, und dass der Auftraggeber, falls Ansprüche Dritter gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden, diese im eigenen Namen begleichen wird und dem Auftragnehmer jede notwendige Unterstützung bei der Verteidigung seiner Interessen gewährt.
  3. Der Auftraggeber darf sich ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers in geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere in Bezug auf den aktuell bearbeiteten Auftrag, nicht an den Übersetzer oder Dolmetscher oder einen anderen Auftragsverarbeiter wenden.
  4. Kommt es mit Zustimmung des Auftragnehmers zu einer Kontaktaufnahme zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragsverarbeiter, so darf der Auftraggeber mit diesem keine Fragen im Zusammenhang mit dem Vertrag und den Vertragsbedingungen erörtern und muss den Auftragnehmer unverzüglich über die Absicht eines neuen Vertrags oder die Notwendigkeit einer Änderung der Vertragsbedingungen informieren.
  5. Verstößt der Auftraggeber gegen eine der in diesem Artikel der AGB genannten Verpflichtungen, ist er verpflichtet, dem Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 100.000,‑ CZK für jeden einzelnen, auch wiederholten Fall der Pflichtverletzung zu zahlen. Die vom Auftragnehmer dem Auftraggeber in Rechnung gestellte Vertragsstrafe ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Abrechnung der Vertragsstrafe zu zahlen, wobei die gezahlte Vertragsstrafe nicht mit dem Ersatz des verursachten Schadens verbunden ist.
  6. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass sein Name/Unternehmensname in den Marketing‑ und Verkaufsunterlagen des Auftragnehmers genannt wird.

XI. Geheimhaltungspflicht

  1. Die nachstehend in diesem Artikel beschriebene Verpflichtung des Auftragnehmers gilt für den Fall, dass zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer keine besondere Geheimhaltungsvereinbarung geschlossen wurde oder wird, unabhängig von ihrer derzeitigen oder künftigen Bezeichnung.
  2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, gegenüber Personen außerhalb des Auftraggebers, mit Ausnahme der Auftragsbearbeiter, strengste Vertraulichkeit über alle Informationen zu wahren, und zwar in Bezug auf:
  • den Auftraggeber, von denen er im Rahmen seiner Tätigkeit für den Auftraggeber Kenntnis erlangt,
  • die Auftraggeber und Partner des Auftraggebers, die er bei der Ausführung des Auftrags kennengelernt hat,
  • den Inhalt des Ausgangsmaterials und der angefertigten Übersetzungen oder Dolmetschleistungen.
  1. Informationen, die nachweislich mindestens eines der folgenden Merkmale aufweisen, fallen nicht unter die Geheimhaltungspflicht:
  • Informationen, die bereits vor der Offenlegung öffentlich bekannt waren oder öffentlich zugänglich sind,
  • Informationen, die aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung an einen Dritten weitergegeben und/oder durch eine Entscheidung und/oder Maßnahme einer Behörde, zu deren Einhaltung der Auftragnehmer verpflichtet war, offengelegt werden müssen.

XII. Verarbeitung von personenbezogenen Daten

  1. Da der Auftragnehmer im Rahmen des Vertrages personenbezogene Daten natürlicher Personen für den Auftraggeber im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz‑Grundverordnung ‑ im Folgenden „GDPR") verarbeitet, gilt der Auftraggeber ferner als Verantwortlicher und der Auftragnehmer als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 der GDPR‑Verordnung. Der Vertrag gilt auch als Vertrag über die Verarbeitung personenbezogener Daten.
  2. Gegenstand des Vertrags über die Verarbeitung personenbezogener Daten ist die Verpflichtung des Auftragsverarbeiters, personenbezogene Daten für den Verantwortlichen zu verarbeiten, zu denen der Auftragsverarbeiter auf der Grundlage des geschlossenen Vertrags Zugang erhält.
  3. In Übereinstimmung mit dem Vorstehenden erklärt der Auftraggeber als Verantwortlicher, dass er der für die Verarbeitung personenbezogener Daten Verantwortliche im Sinne der GDPR ist. Der Verantwortliche erklärt, dass personenbezogene Daten wie Vorname, Nachname und andere Daten, welche die Identifizierung einer bestimmten natürlichen Person ermöglichen, von dem Verantwortlichen in Übereinstimmung mit der GDPR erhoben und verarbeitet werden, richtig sind, dem angegebenen Zweck entsprechen und sich in dem für die Erfüllung des angegebenen Zwecks erforderlichen Umfang bewegen.
  4. Der Verantwortliche erklärt ferner, dass er berechtigt ist, den Auftragsverarbeiter zu ermächtigen, personenbezogene Daten in dem vertraglich festgelegten Umfang, zu dem vertraglich festgelegten Zweck und für den Zeitraum zu verarbeiten, der gemäß der GDPR erforderlich ist.
  5. Der Verantwortliche ermächtigt den Auftragsverarbeiter, personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag für die Dauer des Vertrags zu verarbeiten.
  6. Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten hauptsächlich durch vorübergehende Speicherung und Übermittlung, sowohl in elektronischer als auch in Papierform.
  7. Der Verantwortliche ist sich bewusst, dass die Dokumente, die er dem Auftragsverarbeiter als Auftragnehmer für Übersetzungs‑, Dolmetscher‑, sonstige Sprach‑ oder damit zusammenhängende Dienstleistungen im Rahmen des Vertrags zur Verfügung stellt, nicht immer das Vorhandensein und den Umfang personenbezogener Daten natürlicher Personen erkennen lassen, so dass der Auftragsverarbeiter nach Treu und Glauben aufgefordert werden kann, diese im Rahmen seiner üblichen und verfahrensmäßig festgelegten Tätigkeiten und Verfahren in Übereinstimmung mit dem Gegenstand der Leistung im Rahmen dieses Vertrags zu identifizieren. Der Verantwortliche verpflichtet sich gegenüber dem Auftragsverarbeiter, den Auftragsverarbeiter unverzüglich zu benachrichtigen und zu kennzeichnen, sobald er Kenntnis vom Vorhandensein und vom Umfang der personenbezogenen Daten natürlicher Personen in den übermittelten Dokumenten erhält.
  8. Der Verantwortliche ist verpflichtet, dem Auftragsverarbeiter auf dessen Aufforderung hin unverzüglich alle schriftlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag erforderlich sind.
  9. Der Auftragsverarbeiter ist gemäß Art. 33 Absatz 2 der GDPR‑Verordnung verpflichtet, die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten dem Verantwortlichen unverzüglich zu melden, sobald er von deren Verletzung Kenntnis erlangt hat. Die Benachrichtigung erfolgt gemäß den Anweisungen des Auftraggebers, wenn diese fehlen, dann per Telefon und/oder E‑Mail an die Adresse des Auftraggebers.
  10. Die Informationspflicht nach Art. 13 und Art. 14 der GDPR in Bezug auf betroffene Personen, deren personenbezogene Daten im Rahmen des Vertrags verarbeitet werden, erfolgt durch den Verantwortlichen.
  11. Der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter vereinbaren, dass der Auftragsverarbeiter nach eigenem Ermessen andere Auftragsverarbeiter als Unterauftragnehmer für Übersetzungs‑, Dolmetscher‑, andere Sprach‑ oder verwandte Dienstleistungen in die Verarbeitung personenbezogener Daten einbeziehen kann. Der Auftragsverarbeiter muss diesen weiteren Auftragsverarbeitern die gleichen Datenschutzverpflichtungen auferlegen, die er selbst gegenüber dem Verantwortlichen im Rahmen des Vertrages hat.
  12. Der Auftragsverarbeiter ist verpflichtet, in Übereinstimmung mit der GDPR und den sonstigen gesetzlichen Bestimmungen mit professioneller Sorgfalt zu handeln, die Anweisungen des Verantwortlichen zu befolgen und die Interessen des Verantwortlichen zu wahren.
  13. Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich, personenbezogene Daten nur auf der Grundlage dokumentierter Weisungen des Verantwortlichen zu verarbeiten, einschließlich der Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation, es sei denn, eine solche Verarbeitung ist nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt, erforderlich.
  14. Sobald der Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne des Vertrages weggefallen ist, werden die personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeitet. In diesem Fall werden die Daten gemäß den Anweisungen des Verantwortlichen und in Übereinstimmung mit der GDPR‑Verordnung entsorgt.
  15. Informationen über die Verarbeitung und den Schutz der personenbezogenen Daten des Auftraggebers finden Sie unter https://www.aspena.de/informiertheit‑kunden.

XIII. Beendigung des Vertrags

  1. Der Vertrag kann auf die nach geltendem Recht zulässige Weise und/oder wie im Vertrag und/oder diesen AGB angegeben gekündigt werden.
  2. Die Vertragsparteien können den Vertrag durch schriftliche Vereinbarung ändern oder kündigen. In diesem Fall gelten die Regeln für das Zustandekommen des Vertrages entsprechend auch für seine Änderung oder Beendigung.
  3. Die Vertragsparteien können den Vertrag im Wege einseitiger Verhandlungen wie folgt kündigen:
  • Der Auftragnehmer ist berechtigt, schriftlich vom Vertrag zurückzutreten
  • im Falle, dass nach Abschluss des Vertrages auf seiner Seite unüberwindbare Hindernisse auftreten, welche die Erbringung der Dienstleistung verhindern,
  • im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen den Auftraggeber, der Feststellung des Konkurses und der Erklärung des Konkurses über das Vermögen des Auftraggebers.
  • Der Auftraggeber kann den Vertrag durch die Zahlung einer Abfindung an den Auftragnehmer kündigen, d. h. den „Auftrag stornieren“:
  • im Falle einer Übersetzung (oder einer Korrektur‑ oder anderen damit zusammenhängenden Dienstleistung), mit deren Ausführung der Auftragnehmer noch nicht begonnen hat, 20 % des Auftragspreises, höchstens jedoch 1.500 CZK,
  • im Falle einer Übersetzung (oder einer Korrektur‑ oder anderen damit zusammenhängenden Dienstleistung), an der der Auftragnehmer bereits begonnen hat, 20 % des Preises des Auftrags zuzüglich des Preises des bereits übersetzten Textes (oder der Korrektur‑ oder anderen damit zusammenhängenden Dienstleistung), der im Verhältnis zum vereinbarten Preis des gesamten Auftrags bestimmt wird, jedoch nicht mehr als 100 % des Preises des gesamten Auftrags,
  • im Falle eines Rücktritts mehr als 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn 50 % des Auftragspreises und alle bereits mit dem Dolmetschen angefallenen Kosten,
  • im Falle eines Rücktritts weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn 100 % des Auftragspreises und alle bereits mit dem Dolmetschen angefallenen Kosten. 

XIV. Schlussbestimmungen

  1. Sofern im Vertrag und in den AGB nichts anderes vereinbart ist, gilt für die sich aus dem Vertrag ergebenden Beziehungen folgendes Recht
  • die geltenden Rechtsvorschriften der Tschechischen Republik, wenn der Auftragnehmer Aspena, s. r. o., mit Sitz in der Tschechischen Republik ist, insbesondere die einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg. in der Fassung des Bürgerlichen Gesetzbuches,
  • die geltenden Rechtsvorschriften der Slowakischen Republik, wenn der Auftragnehmer Aspena, s.r.o., den Sitz in der Slowakischen Republik hat, insbesondere die einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes Nr. 513/1991 Slg. Handelsgesetzbuch in der geltenden Fassung.
  1. Die Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus der Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Vertrag ergeben, erfolgt vor einem zuständigen Gericht in der Tschechischen Republik, wenn der Auftragnehmer Aspena, s.r.o. mit Sitz in der Tschechischen Republik ist, in anderen Fällen nach den geltenden Rechtsvorschriften.
  2. Mit der Unterzeichnung des Vertrages bestätigt der Auftraggeber, dass ihm der Inhalt des Vertrages und dieser AGB bekannt ist.
  3. Der Auftragnehmer kann den Wortlaut der AGB ändern oder ergänzen. Diese Bestimmung berührt nicht die Rechte und Pflichten, die während der Geltungsdauer der vorherigen Fassung der AGB entstanden sind, wobei für den Vertrag stets die Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblich ist.
  4. Die jeweils gültige und wirksame Fassung der AGB für den Auftraggeber ist auf der Website des Auftragnehmers abrufbar. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB treten mit dem Datum der Herausgabe der aktuellen AGB und ihrer Veröffentlichung auf der Website des Auftragnehmers in Kraft.
  5. Bei einer Änderung dieser AGB ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber vor Inkrafttreten der Neufassung in geeigneter Weise darüber zu informieren, wobei als geeignete Weise insbesondere eine der genannten Möglichkeiten gilt:
  • Veröffentlichung auf der Website des Auftragnehmers aspena.com
  • Übermittlung einer Mitteilung über ihre Veröffentlichung an die E‑Mail‑Adresse des Auftraggebers,
  • Übermittlung ihrer aktuellen Fassung an die E‑Mail‑Adresse des Auftraggebers,
  • Übermittlung ihrer aktuellen Fassung in Papierform an die Korrespondenzadresse des Auftraggebers,

wobei die Wahl der Benachrichtigungsmethode dem Auftragnehmer überlassen bleibt.

  1. Jede Änderung der in der Kopfzeile des Vertrages angegebenen Angaben, wie z. B. eine Änderung der Korrespondenzanschrift, der Telefonverbindung usw., muss die Vertragspartei, auf die sich die Änderung bezieht, der anderen Vertragspartei unverzüglich mitteilen.
  2. Der Wortlaut der vorliegenden AGB ist für die Vertragsparteien verbindlich.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 1.7.2024 in Kraft.