Wann reicht eine gerichtliche Übersetzung und wann ist eine Apostille oder Superlegalisierung erforderlich?
Sie sind einer Situation, in der Sie ein offizielles Dokument einer tschechischen Behörde im Ausland vorlegen müssen? In vielen Fällen reicht eine gerichtliche Übersetzung mit Rundstempel aus, Sie können aber auch an ein Land geraten, in dem eine Apostille oder Superlegalisation erforderlich ist. Was bedeuten all diese Begriffe, für welche Länder gelten sie und wie erhalten Sie eine amtlich beglaubigte Übersetzung? Alle wichtigen Antworten haben wir in diesem Artikel für Sie zusammengefasst.
Wenn Sie einer ausländischen Behörde Ihre Geburtsurkunde, Ihren Strafregisterauszug, Ihr Hochschuldiplom oder Ihren Gewerbeschein vorlegen müssen, wird Ihnen sicherlich einfallen, dass ein solches Dokument übersetzt werden muss. Dies ist jedoch erst der Anfang des Weges zur Anerkennung eines Dokuments im Ausland. Dieses muss nämlich beglaubigt werden, manchmal sogar mit einer höheren Beglaubigungsstufe, um seine Echtheit zu beweisen. Für die Übersetzung und Beglaubigung von amtlichen Dokumenten im Ausland gibt es drei Möglichkeiten – die Gerichtsübersetzung mit Rundstempel, die Gerichtsübersetzung mit Apostille oder die Gerichtsübersetzung mit Superlegalisierung.
Gerichtsübersetzung mit Beglaubigungsklausel und Rundstempel
Die amtliche (Gerichts-)Übersetzung wird von einem vom zuständigen Landgericht bestellten professionellen Gerichtsübersetzer angefertigt. Mit seiner Beglaubigungklausel und dem Rundstempel bestätigt er, dass das Originaldokument oder dessen notariell beglaubigte Kopie eine genaue Übersetzung ist. Die Übersetzung von Dokumenten dieser Art ist in Ländern ausreichend, mit denen die Tschechische Republik ein bilaterales Abkommen über die Befreiung von der Dokumentenbeglaubigung abgeschlossen hat. In EU-Ländern, mit denen dieser Vertrag nicht vereinbart wurde, sind einige Dokumente gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2016/1191 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Freizügigkeit der Bürger durch Vereinfachung der Anforderungen für die Vorlage bestimmter öffentlicher Urkunden in der Europäischen Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012, die am 16. Februar 2019 in Kraft getreten ist, von einer höheren Prüfung ausgenommen. Dazu gehören beispielsweise Geburts- und Sterbeurkunden, Heiratsurkunden, Dokumente zur Elternschaft, Strafregisterauszüge etc.
Länder, mit denen Tschechien ein bilaterales Abkommen hat
Afghanistan, Albanien, Algerien, Belgien, Weißrussland, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Montenegro, Frankreich, Georgien, Kroatien, Italien, Jemen, Nordkorea, Kosovo, Kuba, Zypern, Kirgisistan, Ungarn, Mazedonien, Moldawien, Mongolei, Polen, Portugal, Österreich, Rumänien, Russland, Griechenland, Slowakei, Slowenien, Serbien, Syrien, Spanien, Schweiz, Ukraine, Usbekistan, Vietnam
Apostille und Gerichtsübersetzung
Die zweite Möglichkeit, ein Dokument zur Verwendung im Ausland zu beglaubigen, ist die sogenannte Apostille, die eine höhere Beglaubigungsstufe als die klassische Gerichtsübersetzung mit Rundstempel des Übersetzers darstellt. Mit ihr müssen Dokumente versehen werden, die Sie in Ländern vorlegen müssen, mit denen Tschechien kein internationales bilaterales Abkommen hat und die zugleich Vertragspartei des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung sind. Eine Liste dieser Länder finden Sie hier.
Wo bekommt man eine Apostille?
Die Apostille wird in unserem Land wird vom Apostillenamt des Außenministeriums ausgestellt, ggf. vom Justizministerium für von Gerichten und Exekutoren ausgestellte oder beglaubigte öffentliche Urkunden und ab 1. Oktober 2021 auch von der Notarkammer der Tschechischen Republik, inkl. aller ihrer regionalen Vertretungen. Wenn Sie sich entscheiden, Dokumente selbst legalisieren zu lassen, müssen Sie sich für jede Unterschrift eine Wertmarke kaufen und dann das zuständige Amt aufsuchen oder diesem die Dokumente mit nicht aufgeklebten Wertmarken per Post zusenden. Dann müssen Sie sich eine gerichtliche Übersetzung aller Unterlagen beschaffen. Wenn Sie mit all diesen bürokratischen Aufgaben keine Zeit verlieren möchten, zögern Sie nicht, sich an unsere Übersetzungsagentur zu wenden, die über qualifizierte Gerichtsübersetzer verfügt und alle administrativen Aufgaben für Sie übernimmt.
TIPP: Benötigen Sie die Legalisierung eines im Ausland ausgestellten Dokuments, um es tschechischen Behörden vorzulegen? Informationen über die zuständigen Behörden des betreffenden Landes, die die Apostille ausstellen, erhalten Sie von der tschechischen Botschaft im Land. |
Wenn eine Superlegalisierung von Dokumenten erforderlich ist
Alle Dokumente, die in Ländern vorgelegt werden, die mit der Tschechischen Republik weder ein bilaterales internationales Abkommen noch das Apostille-Übereinkommen unterzeichnet haben, unterliegen der Superlegalisierung. Dabei handelt es sich um eine Gerichtsübersetzung, die sowohl von den Behörden des ausstellenden Staates als auch von den Behörden des Staates, in dem Sie das Dokument vorlegen müssen, beglaubigt werden muss. Die Schritte zur Superlegalisierung offizieller Dokumente sind ähnlich wie bei der Apostille. Sie müssen sich die erforderliche Anzahl von Wertmarken kaufen und das Dokument von der ausstellenden Behörde (z. B. dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport bei Bildungsnachweisen, dem Strafregister bei einem Auszug aus dem Strafregister, der Tschechischen Handelskammer bei Geschäftsdokumenten usw.) beglaubigen lassen. Dann fügt die Konsularabteilung des Außenministeriums eine höhere Beglaubigung zu und schließlich erfolgt die Beglaubigung in der Vertretung des Landes, in dem Sie das Dokument vorlegen. Mit diesem letzten Schritt ist der Prozess der Superlegalisierung abgeschlossen.
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