ausgestellt gemäß § 1751 des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg., Zivilgesetzbuch I.
- Einleitende Bestimmungen Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt) regeln die Rechte und Pflichten zwischen Aspena, s.r.o., Firmennummer 60751185, mit Sitz in Gorkého 15,60200 Brünn, Tschechische Republik, eingetragen im Handelsregister des Bezirksgerichts in Brünn, Abteilung C, Einlage 19243), sowie Aspena, s.r.o, ID‑Nr. 35 845 040, mit Sitz in Trnavská cesta 5,83104 Bratislava , Slowakische Republik, eingetragen im Handelsregister des Bezirksgerichts in Bratislava, Einlage‑Nr:
- 27496/B (im Folgenden "Auftragnehmer" genannt) und natürliche oder juristische Person (im Folgenden "Auftraggeber" genannt), beide auch "Parteien" genannt, aus der Erbringung von Dienstleistungen, die in der Anfertigung von Übersetzungen, dem Korrekturlesen, der Bereitstellung von Dolmetschern, Datendiensten oder anderen zusätzlichen und übersetzungsbezogenen Dienstleistungen bestehen. Diese AGB sind in der aktuellen Fassung auf der Website des Auftragnehmers veröffentlicht: aspena.com .
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf der Grundlage seines Gewerbescheins, der den Gegenstand seiner Tätigkeit bildet, Dienstleistungen (im Folgenden "Dienstleistungen" genannt) zu erbringen, deren Gegenstand insbesondere ist:
- übersetzung a/oder Korrekturlesen a/oder Dolmetschen a/oder Datendienste a/oder andere Dienstleistungen im Zusammenhang mit den vorgenannten Tätigkeiten Der Auftraggeber ist verpflichtet, für jede erbrachte Dienstleistung den vereinbarten Preis zu zahlen.
Wird die Leistung erbracht, ohne dass ein Preis vereinbart wurde, dann zum üblichen Preis. Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen für den Auftraggeber sowohl durch seine Mitarbeiter als auch durch externe Vertragsmitarbeiter. II.
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| Begriffsdefinition Begriffe des Vertragsverhältnisses Beschreibung des Begriffs Angebot Darstellung möglicher Lösungen (Varianten) für die Durchführung des Vertrages im Hinblick auf den Zweck und die Endverwendung und den Vorschlag des Preises. | |
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| Auftrag Ein Entwurf einer vertraglichen Vereinbarung (Vertrag), den der Auftragnehmer dem Auftraggeber unterbreitet und der insbesondere die Art und Weise der Ausführung des Auftrags und den Preis für die Ausführung enthält. Variante Die Art und Weise der Ausführung oder Erbringung der Dienstleistung an den Auftragnehmer gemäß dem Auftrag des Auftragnehmers, wie im Angebot angegeben. Empfohlene Variante Empfohlene Variante des Auftragnehmers. | |
| Die am besten geeignete Art und Weise, den beschriebenen Vertrag abzuwickeln. Gesamt J/Odhad J Schätzung der Anzahl der berechneten Einheiten. | |
| Der Endpreis wird nach der endgültigen Anzahl der ausgeführten Einheiten berechnet. J = Einheit Die gewählte Einheit für die Berechnung des Preises. Art der Leistung / Gegenstand Spezifikation der Leistung. Liefertermin / Lieferbedingungen Der Zeitpunkt der Lieferung oder Erbringung der Leistung, insbesondere der Zeitpunkt der Absendung der Bestellung durch den Auftragnehmer oder der Einstellung der Bestellung in das Portal des Auftragnehmers oder in einen anderen vereinbarten Speicher oder der Zeitpunkt der Erbringung der Leistung. Wird eine Zahl angegeben, so ist die Anzahl der Arbeitstage ab dem nächsten Arbeitstag nach dem Datum des Vertragsabschlusses gemeint. | |
Verlangt der Auftragnehmer Vorauszahlung, berechnen wir den Ausführungstermin ab dem Tag, der auf den Tag des Zahlungseingangs folgt. Preis pro J Preis pro Einheit. Gegenstand des Auftrags Die vom Auftraggeber gewählte Auftragsvariante. | ||
Entgegennahme und Ausführung des Auftrags / Arbeitszeiten Die Arbeitszeiten für die Entgegennahme und Ausführung von Aufträgen sind von 8 Uhr bis 17 Uhr MEZ (UTC + 1 Stunde) an Werktagen, d.h. | ||
| montag bis Freitag, sofern nicht anders vereinbart. Leistung Bezeichnung der erbrachten Leistung. Umfang Umfang des Auftrags/der Leistung gemäß der Definition des Auftraggebers. Vorgegebene Terminologie Wird vom Auftraggeber eine Terminologie vorgegeben, so verwendet der Auftragnehmer diese für die Übersetzung der Begriffe. Ist dies nicht der Fall, so verwendet der Auftragnehmer Begriffe in der üblichen, angemessenen Bedeutung. | |
| Der Auftragnehmer stellt die erstellten Ausdrucksdatenbanken oder deren Aktualisierungen auf der Grundlage einer Vereinbarung mit dem Auftraggeber über den Preis für diese Leistung zur Verfügung. Referenzmaterialien Stellt der Auftraggeber Referenzmaterialien zur Verfügung, verwendet der Auftragnehmer diese als Referenzmaterial für die Durchführung der Dienstleistung. | |
| Wenn keine Referenzmaterialien zur Verfügung gestellt werden, wird der Vertrag unter Verwendung der üblichen, angemessenen Bedingungen ausgeführt. Vertraglich festgelegter Dienst. | |
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| Eine vom Auftraggeber angeforderte und vom Auftragnehmer erbrachte Leistung. Kundenportal Das elektronische System des Auftragnehmers, das die Verwaltung von Kundenaufträgen und den Fernzugriff durch den Auftraggeber ermöglicht. Quelle Die Person, die die Leistung erbringt. Leistungsvermerk Verarbeitung einer Bildbeschreibung, Textsequenz, Videosequenz oder Audiosequenz entsprechend der Verarbeitungsgrundlage. Apostille Erbringung der Apostille. | |
| Eine Apostille ist eine Klausel, die nach einer beglaubigten Übersetzung hinzugefügt wird und die Überprüfung der Unterschrift und des Stempels auf dem Dokument zum Zweck seiner Verwendung im Ausland belegt. Synchronisation Die Durchführung von Synchronisationsdienstleistungen einzeln oder als Komplettservice: unsynchronisierte Synchronisation, synchronisierte Synchronisation, technische Vorbereitung und Endbearbeitung und Transkription. | |
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| Auftragsverfolgung Zustellung einer Kopie eines bereits ausgeführten Auftrags. Zustellung Veranlassung der Zustellung eines Auftrags durch die Post, einen Kurierdienst oder ein anderes Transportunternehmen. Elektronische Gerichtsübersetzung Gerichtsübersetzung mit dem elektronischen Stempel eines vom Gericht bestellten Übersetzers. | |
Sie ist 5 Jahre lang gültig. Externer Druck Lieferung professioneller Drucke. Grafische Gestaltung Grundlegende Gestaltung und Anordnung des Textes nach der Vorlage im MS‑Word‑Format. Grafische Gestaltung Grafische Gestaltung des Dokuments. Textformatierung. | ||
| Ohne oder mit Verwendung spezieller Grafikprogramme (DTP). Korrekturlesen Überprüfung der Grammatik und des grundlegenden Inhalts der von uns angefertigten Übersetzung. Abgleich des Inhalts der Zielsprache mit dem Inhalt der Ausgangssprache. Ein integraler Bestandteil des ISO 17100‑Übersetzungsprozesses. Zweisprachiges oder einsprachiges Korrekturlesen. | |
| Beinhaltet nicht die Druckvorstufe oder andere Korrekturen. Sprachkorrektur mit Bewertung Sprachkorrektur mit Bewertungsbericht. Konsekutivdolmetschen Gerichtsdolmetschen Dolmetschen, das von einem vom Gericht bestellten Dolmetscher ausgeführt werden muss, in der Regel eine Amtshandlung (Hochzeiten, Gerichtsverhandlungen usw.). | |
| konsekutivdolmetschen: niedrig konsekutiv Der Inhalt der Rede wird nachträglich in die Zielsprache gedolmetscht, und zwar während der Pausen des Redners. | |
| Konsekutivdolmetschen: Hochkonsekutiv Der Inhalt der Rede wird nachträglich in die Zielsprache gedolmetscht, und zwar in den Pausen des Redners. Hierbei handelt es sich um eine Verdolmetschung auf hohem Niveau: Sowohl der Redner als auch der Dolmetscher können in mehrminütigen Abschnitten sprechen, und zwar entweder auswendig oder mit Notation des Dolmetschers. | |
| Insbesondere Dolmetschen für ein breiteres Publikum, auf höherer Regierungsebene, bei Konferenzen usw. Kopien von beglaubigten Übersetzungen Anfertigung von Kopien von beglaubigten Übersetzungen Korrekturlesen von ausländischen Texten Überarbeitung der Grammatik und des grundlegenden Inhalts einer von uns nicht angefertigten Übersetzung. Abgleich des Inhalts der Zielsprache mit dem Inhalt der Ausgangssprache. Zweisprachiges oder einsprachiges Korrekturlesen. | |
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| Korrekturlesen von geändertem Text Korrekturlesen einer Übersetzung, die wir bereits angefertigt und vorgelegt haben und bei der der Kunde nachträglich den Quellinhalt geändert hat. Kreative Textanpassung Übersetzung, deren Stil die Schaffung des gewünschten Stils in Bezug auf die beabsichtigte Verwendung des Zielinhalts gewährleistet. | |
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| Kreative Texterstellung Erstellung kreativer Texte (Copywriting) nach einem Briefing in der Zielsprache. Lokalisierte Übersetzung Übersetzung, die an die Zielumgebung angepasst ist. Dolmetscherkosten Kosten, die mit der Durchführung des Dolmetschens verbunden sind. | |
| Insbesondere: Transport, Reisezeit, Vorbereitung des Dolmetschers, Mahlzeiten, Unterbringung. Beglaubigung Veranlassung der Überprüfung von Dokumenten (Vidimierung). Korrekturlesen des Textes Überprüfung des zielsprachlichen Inhalts im Hinblick auf die Angemessenheit der verwendeten Terminologie. Überprüfung der Verwendung von fachspezifischen Begriffen anhand eines mitgelieferten oder in Auftrag gegebenen Terminologiewörterbuchs oder mitgelieferter Referenztexte. | |
| Nach der Norm ISO 17100 wird dieses Korrekturlesen als "Lektorenbewertung" bezeichnet. Bewertung des gesprochenen Wortes Bewertung der Klarheit und Korrektheit des gesprochenen Wortes. Post‑Editing Linguistische Überarbeitung, die nach der maschinellen Übersetzung durchgeführt wird, um die Qualität der adäquaten Übersetzungsleistung sicherzustellen. | |
| Post‑Editing‑Korrekturlesen Bewertung der Qualität einer Übersetzung durch einen anderen Übersetzer. Pre‑Press‑Korrekturlesen Eine Überprüfung des zielsprachlichen Inhalts vor der Veröffentlichung, nachdem der Text vom Kunden bearbeitet wurde. Ohne dieses Korrekturlesen kann der Zielinhalt nicht veröffentlicht werden. | |
| Die Anzahl der Tage für das Korrekturlesen wird zur Frist für die Übersetzung mit Sprachkorrektur hinzugefügt. Übersetzung Die Umwandlung von Inhalten der Ausgangssprache in die Zielsprache in schriftlicher Form zur weiteren Bearbeitung. | |
| Für die weitere Verwendung empfehlen wir ein adäquates Korrekturlesen. Übersetzung mit Sprachkorrektur Übersetzung von Inhalten der Ausgangssprache in die Zielsprache in schriftlicher Form, an der ein Sprachkorrekturlesen (zweisprachige zweisprachige Überarbeitung) vorgenommen wird. | |
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| Übersetzung mit SEO‑Unterstützung Übersetzung von SEO‑bezogenen Texten für Websites entweder einzeln oder als umfassendes Leistungspaket: Erstellung einer Keyword‑Liste für die Zielsprache, Sprachkorrektur mit Keyword‑Unterstützung, Keyword‑konforme Übersetzung, Keyword‑konforme Website‑Analyse. Übersetzung nach EN ISO 17100 Übersetzung, die die Anforderungen der EN ISO 17100 erfüllt. Sie wird mit einem Korrekturlesen durch einen zweiten Übersetzer/Korrekturleser erstellt. Die Verfahren und Erfahrungen der Übersetzer entsprechen den Anforderungen der Norm. | |
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| Die Übersetzung erfolgt auf diese Weise, wenn diese Leistung ausdrücklich vereinbart wurde. Transkription schriftlicher Texte Transkription von Quellinhalten in Papierform in eine bearbeitbare Form. Projektvorbereitung Vertragsvorbereitung. Simultandolmetschen Der Dolmetscher überträgt den Inhalt der Rede mit Hilfe von Dolmetschtechnik unmittelbar während des Vortrags des Redners in die Zielsprache. In der Kabine sind immer zwei Dolmetscher anwesend, die Simultandolmetscher wechseln sich nach einer halben Stunde ab. | |
| Ohne Kabinendolmetschtechnik, sogenanntes Flüsterdolmetschen (Dolmetschen durch Flüstern) oder Einsatz eines Flüsterers. Beglaubigung einer Übersetzung Beglaubigung einer bereits angefertigten Übersetzung. | |
| Die Übersetzung muss von einem Dolmetscher Korrektur gelesen werden, der die Übersetzung beglaubigt, siehe Beglaubigte Übersetzung. Beglaubigte Übersetzung Übersetzung, die gemäß dem Gesetz Nr. 36/1967 Slg. über Sachverständige und Dolmetscher von einem vom zuständigen Landgericht bestellten Übersetzer (in der Sprache des Gesetzes "Dolmetscher") angefertigt wird. Eine beglaubigte Übersetzung ist untrennbar mit dem Original oder einer beglaubigten Fotokopie des zu übersetzenden Originaldokuments verbunden und erfolgt daher ausschließlich auf Papier und nicht elektronisch. | |
| Der Kunde muss das Original oder eine beglaubigte Fotokopie des Dokuments vorlegen, das für die Ausführung der beglaubigten Übersetzung bestimmt ist. Maschinelle Übersetzung Maschinelle Übersetzung des Ausgangstextes in die Zielsprache. Stilistisches Korrekturlesen Überprüfung des zielsprachlichen Inhalts unter dem Gesichtspunkt der Eignung des Stils für den gewünschten Verwendungszweck des Zielinhalts. | |
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| Superlegalisierung Höhere Authentifizierung eines beglaubigten (legalisierten) Dokuments in dem Land, in dem das Dokument verwendet werden soll. KI‑Dolmetschen KI‑gestütztes Dolmetschen. Online‑Dolmetschen Ferndolmetschen über das Internet. | |
| Konsekutivdolmetschen: wenig konsekutiv. Telefondolmetschen Telefondolmetschen. | |
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| Es wird unter Konsekutivdolmetschen eingeordnet: niedriges Konsekutivdolmetschen. Gebärdensprachdolmetschen Dolmetschen aus der Ausgangssprache in die Gebärdensprache der entsprechenden Sprache und umgekehrt. Dolmetschtechnik Bereitstellung der technischen Ausrüstung für das Simultandolmetschen. | |
| Spezifische Elemente werden je nach den Anforderungen des Kunden ausgewählt. Texterstellung Erstellung von Text auf der Grundlage von Spezifikationen, ausgewählten Themen oder Schlüsselwörtern. | |
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Erstellung von Untertiteln Dienstleistungen zur Erstellung von Untertiteln, entweder einzeln oder als umfassendes Dienstleistungspaket: technische Vorbereitung, die die Konvertierung des Eingabeformats und/oder die Einfügung von Untertiteln in das Video, die Transkription des gesprochenen Wortes, die Erstellung von Zeitstempeln, die Erstellung von Untertiteln mit dem ausgewählten Programm, die Synchronisierung der Untertitel mit dem Video, die zeitliche Abstimmung der Untertitel umfasst. Voice over: | ||
Hochwertiger gesprochener Text nach einem Drehbuch in einem professionellen Aufnahmestudio, Voice over: | ||
| Low‑End Sprechen von Text aus einem Skript unter Verwendung allgemein verfügbarer Technologie (Telefon, Skype, etc.). Erstellen eines Glossars Erstellen eines Glossars der Terminologie unter Verwendung von Referenzmaterialien und Quelleninhalten. | |
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| Das Glossar dient als notwendiges Hilfsmittel für die Pflege der vom Kunden geforderten Fachterminologie und deren konsistente Verwendung. Erstellung eines Translation Memorys Erstellung eines Translation Memory (TM) aus früheren Übersetzungen oder anderen vom Kunden zur Verfügung gestellten Referenzmaterialien, die für die Umsetzung der Übersetzung mit CAT‑Tools verwendet werden. Erstellung eines stilistischen Handbuchs Erstellung von Sprach‑/Stilistikregeln entsprechend dem Zweck des Auftrags (Kundenanforderungen). | |
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| Das Handbuch dient als notwendiges Hilfsmittel, um den vom Kunden geforderten Stil beizubehalten. Probeübersetzung Übersetzung eines kleinen Teils des Auftrags, auf dessen Grundlage der Kunde entscheidet, ob er den gesamten Auftrag vergibt. Rückübersetzung Übersetzung nach der Übersetzung: Wir übersetzen den von uns übersetzten Inhalt zurück in den Inhalt der Ausgangssprache. Zwei Übersetzer. | |
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Es ist kein Ersatz für das Korrekturlesen. Rechnungseinheit Abkürzungen Normseite NS Alle 1800 Anschläge (gemäß MS Word: | ||
1800 Zeichen, einschließlich Leerzeichen). Physische Seite FS Eine Seite eines physischen Dokuments (Ausdrucks), unabhängig von der Textmenge auf dieser Seite. Wort Wort Ein Zeichen oder eine Folge von Zeichen, die durch Leerzeichen getrennt sind. Stück KS Eine Zusammenfassung der gesamten realisierten Menge. | ||
Gewichtetes Wort VS Ein Wort, in das der Grad der Übereinstimmung der Ausgangswörter projiziert wird. Zeichen Zeichen Ein Buchstabe, eine Zahl oder eine bildliche Darstellung eines Begriffs. Stunde Stunde Jede gezählte Stunde. 1 | ||
/Tag 1/2 Tag Mehr als eine Stunde, aber weniger als 4 Stunden. Tag Tag Mehr als 4 Stunden, aber nicht mehr als 8 Stunden. III.
- Schriftform von Handlungen und Lieferungen Handlungen, die in schriftlicher Form erfolgen, im Folgenden als "Schrift" und/oder "Schriftform" und/oder "schriftlich" bezeichnet, gelten für die Zwecke dieser AGB zusätzlich zu Schriften in Papierform als i:
- handlungen per elektronischer Post, auch als "E‑Mail" bezeichnet, über das elektronische Bestellformular und/oder das Bestellsystem im Kundenportal des Informationssystems des Auftragnehmers, auch als "E‑Mail" bezeichnet.
- Im Falle einer E‑Mail, die von einer anderen elektronischen Adresse als der im Vertrag angegebenen elektronischen Adresse versandt wird, ist die Schriftform gewahrt, wenn die E‑Mail: eine elektronische Signatur enthält, die nach dem in den besonderen Rechtsvorschriften vorgesehenen Verfahren erstellt wurde, im Folgenden auch "Signatur" genannt, und/oder die vom Auftragnehmer vergebene Angebots‑ oder Bestellnummer oder Auftragsnummer, die für diese Zwecke als vereinbartes Passwort dient. Wenn eine E‑Mail oder eine angehängte Datei eine Angebots‑ oder Bestellnummer für einen Vertrag oder eine Bestellung enthält, gilt zwischen den Parteien die unwiderlegbare Vermutung, dass die betreffende Partei, in deren Namen sie gesendet wurde, die E‑Mail mit derselben Wirkung bestätigt hat, als wäre sie eine Unterschrift.
Die Vertragspartei (gemeint ist der Auftraggeber) haftet für alle Schäden, die der anderen Vertragspartei (gemeint ist der Auftragnehmer) durch die missbräuchliche Verwendung des Passworts entstehen. IV.
- Vertragsverhältnis Das Vertragsverhältnis, im Folgenden auch "Vertrag" genannt, zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer kommt insbesondere auf der Grundlage einer der aufgeführten Möglichkeiten zustande:
- der abgeschlossene Rahmenvertrag und die gemäß dem Rahmenvertrag abgeschlossenen Einzelwerkverträge, vom Auftragnehmer erstellte Bestellungen, die der Auftraggeber bestätigt und an den Auftragnehmer zurücksendet, auf der Grundlage eines vom Auftragnehmer erstellten Angebots, das der Auftraggeber bestätigt und an den Auftragnehmer zurücksendet, schriftliche Anfragen des Auftraggebers, die der Auftragnehmer schriftlich bestätigt.
- Das Vertragsverhältnis wird insbesondere durch elektronische Kommunikation geschlossen:
- Die AGB bilden einen integralen Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer und sind für beide Parteien verbindlich.
- Die AGB des Auftragnehmers haben im Hinblick auf die Art des Vertragsverhältnisses (der Auftragnehmer erbringt eine Leistung mit besonderem Charakter, die besondere Vorkehrungen erfordert) Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, es sei denn, der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sieht ausdrücklich etwas anderes vor.
- Aus den zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer bei Vertragsabschluss versandten Briefen muss Folgendes hervorgehen, und der Vertrag muss daher folgende Elemente enthalten: Identifizierung des Auftraggebers, d.h.
- den Firmennamen, die Registernummer, den Vor‑ und Nachnamen, die Anschrift des Auftraggebers, die Spezifikation der Dienstleistung, ob es sich um Übersetzungen, Korrekturlesen, Datendienste oder Dolmetschen handelt; die Ausgangs‑ und/oder Zielsprache, falls sie für die Erbringung der Dienstleistung relevant ist, das gewünschte Ausführungsdatum, d. h.
- die gewünschte Art der Lieferung oder Erbringung der bestellten Dienstleistung, die Kontaktperson für die Kommunikation mit dem Kunden, der Zweck, für den die Dienstleistung verwendet werden soll.
Wenn der Zweck der Dienstleistung im Vertrag nicht angegeben ist und die Dienstleistung ohne Rücksicht auf den vom Auftraggeber beabsichtigten Zweck erbracht wird, ohne den Auftragnehmer darüber zu informieren, handelt es sich nicht um einen Mangel der Dienstleistung gemäß Art.
VI. dieser AGB und der Auftraggeber hat in diesem Zusammenhang keinen Anspruch auf Mängelhaftung für die Leistung, Informationen darüber, ob das entstandene Werk, z.B. die Übersetzung, für eine Veröffentlichung (gedruckt und/oder elektronisch) verwendet wird. Ist dies der Fall, muss der Vertrag auch die Beauftragung eines speziellen Verfahrens für die Übersetzung von Texten, die für den Druck bestimmt sind, beinhalten (insbesondere neben der Übersetzungsleistung ein angemessenes Lektorat und eine Druckvorstufe). Ist dieser Zweck in der Bestellung nicht angegeben und/oder wird dieser besondere Verarbeitungsprozess nicht bestellt, handelt es sich nicht um einen Mangel der Leistung im Sinne von Art.
- VI. dieser AGB und der Auftraggeber hat in diesem Zusammenhang keinen Anspruch auf Haftung für Mängel der Leistung, Auskunft darüber, ob das Werk (insbesondere bei Übersetzungen) Fach‑ und sonstige Sonderbegriffe, Abkürzungen etc. enthält,
im positiven Fall hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer ein Wörterbuch der erforderlichen Terminologie in der betreffenden Sprache zur Verfügung zu stellen und/oder dem Auftragnehmer Hilfsmittel zu überlassen und/oder im Vertrag den Namen und die Kontaktdaten der verantwortlichen Person anzugeben, die vom Auftraggeber mit der Einsichtnahme in die Terminologie und der Bestellung eines professionellen Korrekturlesens beauftragt wurde. Unterlässt der Auftragnehmer dies und verwendet er unwissentlich eine andere als die vom Auftraggeber vorgesehene Terminologie, so stellt dies keinen Mangel der Leistung im Sinne von Art.
VI. dieser AGB und dem Auftraggeber steht insoweit keine Mängelhaftung für die Leistungen zu, Angaben darüber, ob der Auftrag nach EN ISO 17100 zu übersetzen ist; falls dies nicht ausdrücklich angegeben ist, muss der Auftrag nicht nach EN ISO 17100 ausgeführt werden. Wird diese Sonderbehandlung nicht bestellt, so ist dies kein Mangel der Leistung im Sinne von Art.
- V. Auftragsdurchführung Der Auftragnehmer erfüllt den Auftrag ordnungsgemäß, wenn die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen vertragsgemäß und innerhalb der vereinbarten Zeit erbracht werden. Der Kunde ist verpflichtet, die Bestellung an dem Ort und / oder in der Art und Weise in der Vereinbarung angegeben zu akzeptieren.
- Rechtzeitige Erfüllung der Bestellung: Im Falle einer Bestellung in Papierform:
- das Datum, an dem die Bestellung für den physischen Empfang durch den Kunden bereitsteht, bei Sendungen, die per Hand und/oder per Kurier zugestellt werden, das Datum der Versandbestätigung oder des Empfangs durch den Kurier, bei gewöhnlichen Sendungen, die über einen Postlizenzinhaber zugestellt werden, das Datum der Einreichung zum Versand, bei eingeschriebenen Sendungen, die über einen Postlizenzinhaber zugestellt werden, das Datum, das auf der Einreichungsbestätigung angegeben ist.
- Bei E‑Mail: das Datum der Absendung der E‑Mail durch den Auftragnehmer mit der elektronischen Form des Auftrags. bei Speicherung im Kundenportal des Auftraggebers oder einer anderen vereinbarten Speicherung: das Datum der Speicherung des ausgeführten Auftrags durch den Auftragnehmer. bei Auslegung durch die Bereitstellung der vertragsgemäßen Auslegung.
- Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer die Annahme des Auftrags unverzüglich schriftlich zu bestätigen, insbesondere dadurch, dass er dies tut:
- bei Übersetzungen/Korrekturlesen oder anderen damit zusammenhängenden Leistungen schriftlich, bei Dolmetschen schriftlich durch Bestätigung des Formulars "Protokoll für Dolmetschen" des Auftragnehmers, wenn der Auftraggeber Nutzer des Kundenportals des Auftraggebers ist, gilt neben der schriftlichen Bestätigung auch der elektronische Eintrag des Auftragnehmers im Portal des Auftraggebers als Nachweis der Annahme.
Kommt der Auftraggeber seiner Verpflichtung zur schriftlichen Bestätigung des Empfangs der Bestellung gemäß den AGB nicht nach, so gilt die Bestellung als ordnungsgemäß und rechtzeitig angenommen, wenn er nicht innerhalb von 24 Stunden nach Ablauf der Frist für die schriftliche Übermittlung der Bestellung beim Auftragnehmer einen Einwand gegen die Verzögerung der Leistungserbringung erhoben hat.
- Kann das Ergebnis des Auftrags, der eine Übersetzung/ein Lektorat oder andere damit zusammenhängende Dienstleistungen zum Gegenstand hat, aus schwerwiegenden Gründen nicht auf die vereinbarte Art und Weise geliefert werden, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine andere Art der Lieferung zu wählen und den Auftraggeber darüber zu informieren.
- Wenn aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, die Notwendigkeit einer Ersatzlieferung entsteht, ist der Auftraggeber verpflichtet, die dadurch entstandenen Kosten an den Auftragnehmer zu zahlen. Wenn der Auftraggeber den ordnungsgemäß ausgeführten Auftrag nicht übernimmt und/oder seine Lieferung verhindert, entsteht der Anspruch auf seine Zahlung an den Auftragnehmer in dem Moment, in dem er zur Lieferung bereit war.
- Der Auftragnehmer hat das Recht, über die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie über den Auftrag entschädigungslos zu verfügen, wenn der Auftraggeber den Auftrag nicht innerhalb von 6 Monaten nach dem Datum der Ausführung in Besitz nimmt.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die mit der Lagerung des Auftrags verbundenen Kosten in Höhe von mindestens 100 CZK pro Monat in Rechnung zu stellen. VI.
- Mängelhaftungsansprüche und Fristen für deren Geltendmachung und Streitbeilegung Der Vertrag ist mangelhaft, wenn er nicht vertragsgemäß erbracht wurde. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Mängelansprüche aus dem Vertrag unverzüglich nach Kenntniserlangung ab dem Zeitpunkt der Vertragserfüllung gegenüber dem Auftragnehmer geltend zu machen.
- Mängelansprüche an der Leistung müssen vom Kunden schriftlich geltend gemacht werden. Mängelhaftungsansprüche an der Leistung erlöschen, wenn sie aus Gründen geltend gemacht werden, die durch den Vertrag und / oder diese AGB ausgeschlossen sind und / oder nach Ablauf der gesetzlich oder in diesen AGB vorgesehenen Frist.
- Bei der Geltendmachung der Mängelhaftung für den Vertrag hat der Kunde Folgendes anzugeben und/oder beizufügen:
- den Grund der Reklamation, den Zeitpunkt und die Art und Weise der Entdeckung des Mangels, eine Beschreibung des Mangels und die Häufigkeit seines Auftretens, im Falle der Reklamation eines Mangels an der Dolmetschleistung eine unbearbeitete Audio‑ und audiovisuelle Aufnahme, einen Vorschlag für eine vom Kunden gewünschte Lösung.
- Erkennt der Auftragnehmer einen Mangel an der erbrachten Dienstleistung an, so hat er den festgestellten Mangel zu beheben und dem Auftraggeber eine Korrektur der fertiggestellten Übersetzung oder des Korrekturlesens oder anderer damit verbundener Dienstleistungen zu übermitteln. Ist dies aufgrund der Art der erbrachten Leistung nicht möglich, gewährt der Auftragnehmer einen angemessenen Preisnachlass auf den Auftragspreis ohne Mehrwertsteuer, dessen Höhe vom Auftragnehmer unter Berücksichtigung des Verhältnisses der angegebenen Mängel des Inhalts zum Umfang des übersetzten Inhalts festgelegt wird.
- Eine Ermäßigung nach diesem Absatz kann maximal in Höhe des Preises der Dienstleistung gewährt werden. Der Auftraggeber kann keine Haftung für Mängel des Auftrags geltend machen, wenn es sich um Übersetzungen/Korrekturlesen oder andere damit zusammenhängende Dienstleistungen handelt, bei denen der Auftragnehmer nach dem Vertrag verpflichtet ist, über alle Unterlagen und Ergebnisse aus der Ausführung des Auftrags zu verfügen und/oder bei denen der Auftragnehmer nicht in der Lage ist, diese Unterlagen und Ergebnisse zum Zwecke der Beurteilung der Berechtigung solcher Ansprüche aufzubewahren, z.B.
- der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch Mängel des Auftrags entstehen, bis zur Höhe des Auftragspreises ohne Mehrwertsteuer.
- Für den Fall, dass es zwischen den Parteien zu einem Streit über die Berechtigung der rechtzeitig geltend gemachten Mängelhaftungsansprüche des Auftraggebers nach diesen AGB kommt, vereinbaren die Parteien,:
- diese Streitigkeit zunächst außergerichtlich in Form eines Gutachtens eines unabhängigen Dolmetschers aus dem vom Justizministerium der Tschechischen Republik geführten Verzeichnis der Sachverständigen und Dolmetscher zu lösen, den die Parteien einvernehmlich auswählen, wenn, wenn das Gutachten des unabhängigen Dolmetschers gegen den Auftragnehmer ausfällt und der Auftragnehmer mit dem Ergebnis des Gutachtens einverstanden ist, hat der Auftraggeber Anspruch auf einen Preisnachlass auf den Auftragspreis, dessen Höhe der Auftragnehmer unter Berücksichtigung des Verhältnisses der angegebenen Mängel des Inhalts zum Umfang des übersetzten Inhalts bestimmt.
- Der Preisnachlass nach diesem Absatz kann maximal bis zur Höhe des Preises der Dienstleistungen gewährt werden. Im Falle des Dolmetschens gewährt der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen Preisnachlass auf den Auftragspreis, der dem im vorstehenden Absatz dieser AGB vorgesehenen Preisnachlass entspricht.
Wird die Streitigkeit nicht außergerichtlich beigelegt oder einigen sich die Parteien nicht auf die Auswahl eines unabhängigen Dolmetschers oder ist eine der Parteien mit dem Ergebnis des Gutachtens des unabhängigen Dolmetschers nicht einverstanden, wird die Streitigkeit aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag durch ein Gerichtsverfahren beigelegt. VII.
- Außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten Ist der Auftraggeber ein Verbraucher, hat er als natürliche Person, die nicht im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit oder im Rahmen ihrer selbständigen Berufsausübung handelt, nachfolgend auch "Verbraucher" genannt, einen Vertrag mit dem Auftragnehmer geschlossen und kommt es zu einer Verbraucherstreitigkeit zwischen dem Verbraucher und dem Auftragnehmer, hat der Verbraucher das Recht auf eine außergerichtliche Beilegung. Gegenstand der außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben, ist das tschechische Gewerbeaufsichtsamt (Štěpánská 567/15, 120 Prag 2), wenn der Leistungserbringer Aspena, s.r.o., mit Sitz in Gorkého 15, 60200 Brünn ist, Slovenská obchodná inspekcia (P. O. BOX 29, Bajkalská 21/A, 827 99 Bratislava, wenn der Anbieter des Dienstes Aspena, s.r.o., mit Sitz in Trnavská cesta 5, 83104 Bratislava , Slowakische Republik ist.
Alle Einzelheiten zur außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten finden Sie auf der Website der tschechischen Gewerbeaufsicht: coi.cz , Slovenská obchodní inspekcii www.soi.sk. Bei Streitigkeiten zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber, der mit dem Auftragnehmer als Verbraucher in ein Vertragsverhältnis eintritt, gelten die Bestimmungen dieser AGB über die Rechtswahl für das Vertragsverhältnis und die Bestimmung des Gerichts zur Streitbeilegung in Bezug auf Verbraucherrechte nach dem nach allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften bestimmten Recht. VIII.
- Preisgestaltung, Rechnungsstellung und Fälligkeit Die Preisgestaltung, im Folgenden als "Preis" des Vertrages bezeichnet, wird im Vertrag als Einheitspreis und/oder als vorläufiger, geschätzter Gesamtpreis festgelegt. Zum Preis kann die Mehrwertsteuer oder eine ähnliche Steuer in gesetzlicher Höhe hinzugerechnet werden, wenn dies nach allgemein verbindlichen Vorschriften erforderlich ist.
- Ist der Vertragspreis als Einheitspreis und/oder als Stückpreis festgelegt und ist der Gesamtpreis vorläufig, z.B. weil die Ermittlung des Vertragspreises nur auf einer Schätzung der Stückzahl beruhte, so ist für die Berechnung des Endpreises die Stückzahl in der Zielsprache und/oder der Umfang der tatsächlichen Arbeiten und Kosten des Auftragnehmers maßgebend.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, auch in vertraglich nicht vereinbarten Fällen, die Zahlung von Teil‑ oder Vollbeträgen im Voraus zu verlangen und ist verpflichtet, dem Auftraggeber zu diesem Zweck Steuerbelege auszustellen.
- Sofern im Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, sind diese Steuerbelege zu dem auf ihnen angegebenen Datum fällig. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber am Tag der steuerpflichtigen Leistung einen Steuerbeleg, nachstehend "Rechnung" genannt, aus.
- Die Bestellnummer oder eine andere Registrierungsnummer des Auftraggebers, die der Auftraggeber auf der Rechnung oder anderen Dokumenten angeben muss, dient nur zu Dokumentationszwecken und stellt keine Rechtshandlung mit Wirkung auf den Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer dar.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Rechnung innerhalb der Fälligkeitsfrist, die ‑ mit Ausnahme der Begleichung von Vertragsstrafen ‑ 14 Tage ab Rechnungsdatum beträgt, zu begleichen und seine Zahlung ordnungsgemäß zu kennzeichnen. Verlangt der Auftraggeber, dass die Rechnung auf eine andere Stelle ausgestellt wird, so haftet er für die Zahlung des Preises zusätzlich zu dieser Stelle, bis die andere Stelle den entsprechenden Betrag gezahlt hat. Der Auftraggeber bestätigt dem Auftragnehmer diese Verpflichtung schriftlich. Der Auftragnehmer kann die Erbringung der Dienstleistungen bis zur Erteilung der erforderlichen Bestätigung aussetzen. Wenn ein anderes Unternehmen den Preis nicht ordnungsgemäß und rechtzeitig bezahlt, ist der Auftragnehmer berechtigt, ohne weitere Aufforderung einen Steuerbeleg auszustellen, und der Auftraggeber verpflichtet sich, den Preis innerhalb der vom Auftragnehmer gesetzten Frist zu bezahlen.
- Als Zahlung im Sinne dieser AGB gilt die Gutschrift des entsprechenden Betrages auf dem Konto des Auftragnehmers. Bei Zahlungsverzug zahlt der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,1 % des geschuldeten Betrages für jeden Tag des Verzugs.
- Die Vertragsstrafe lässt den Anspruch des Auftragnehmers auf Verzugszinsen unberührt. Bei Zahlungsverzug wird die Zahlung des Auftraggebers, unabhängig von ihrer Bezeichnung durch den Auftraggeber, zunächst auf die älteste Schuld angerechnet, und zwar zunächst auf die Verzugszinsen und die Vertragsstrafe(n) und der verbleibende Teil der Zahlung auf die Hauptsumme der Schuld.
- Ist der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer mit der Bezahlung der Rechnung für eine teilweise oder vollständige Vorauszahlung gegenüber dem darin angegebenen Fälligkeitsdatum und/oder mit der Bezahlung eines anderen Betrages für einen Zeitraum von mehr als 30 Tagen ab dem Fälligkeitsdatum des Betrages in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt,:
- vom Vertrag zurückzutreten, mit der Maßgabe, dass im Falle eines Vertrages mit längerer Laufzeit in diesem Fall alle Unterverträge, die der Auftragnehmer im Rahmen des Vertrages mit längerer Laufzeit noch nicht erfüllt hat, zum Zeitpunkt des Rücktritts erlöschen und/oder den Vertrag zu kündigen und/oder vom Auftraggeber eine Sicherheit für seine bestehenden und künftigen Forderungen zu verlangen,
- entscheidet der Auftragnehmer über die Eignung und/oder Angemessenheit einer solchen Sicherheit und/oder stellt bis zur vollständigen Begleichung seiner Forderungen die Erbringung seiner Leistungen für den Auftraggeber, auch im Rahmen der noch nicht erfüllten Verträge, ein oder erbringt seine Leistungen für den Auftraggeber nicht, ohne dass dies als Vertragsverletzung durch den Auftragnehmer anzusehen ist.
- In diesem Fall verlängern sich alle in den Verträgen genannten, noch nicht erfüllten Leistungsfristen um den Zeitraum des Zahlungsverzuges. Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Dritten zur Geltendmachung seiner Ansprüche gegen den Auftraggeber zu ermächtigen und zu diesem Zweck ggf. personenbezogene Daten des Auftraggebers und Daten über die Ansprüche im erforderlichen Umfang an den Dritten zu übermitteln. Der Auftraggeber ist verpflichtet, mit diesem Dritten als ordnungsgemäß bevollmächtigter Inkassobevollmächtigter des Auftragnehmers zu verhandeln.
Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, seine Forderung an Dritte abzutreten. IX.
- Grundsätze der Zusammenarbeit Die Parteien sind verpflichtet, bei der Kommunikation miteinander stets die Nummer des Vertrags anzugeben.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle Unterlagen, Materialien und Informationen, die für die Erbringung der Dienstleistung erforderlich sind, rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, und zwar: im Falle von Übersetzungen/Korrekturen oder anderen damit zusammenhängenden Dienstleistungen vor Vertragsabschluss oder am Tag des Vertragsabschlusses, im Falle von Dolmetschleistungen eine angemessene Zeit vor dem Datum ihrer Erbringung.
- Unterlässt der Auftraggeber dies, so haftet der Auftragnehmer nicht, z.B. für einen Vertragsmangel, der in der Verwendung falscher Terminologie besteht, der Ausgangstext, den der Auftraggeber dem Auftragnehmer liefert, muss sachlich, terminologisch und sprachlich verständlich sein und eine lesbare und klare Form haben. Entspricht der Ausgangstext nicht diesen Anforderungen, haftet der Auftragnehmer nicht für die Richtigkeit der Übersetzung und haftet nicht für direkte und/oder indirekte Schäden, die dem Auftraggeber durch eine fehlerhafte Übersetzung und/oder ein fehlerhaftes Korrekturlesen oder andere damit zusammenhängende Leistungen des Ausgangstextes entstehen,
- der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber auf die Mängel des Ausgangstextes hinzuweisen und einen korrigierten oder lesbaren Text, eine Erläuterung oder ein Layout zu verlangen, wobei dies nicht einmal einen Mangel des Vertrages im Sinne dieser AGB darstellt. Bis zur Bereitstellung des neuen Textes, der neuen Erklärung oder des neuen Layouts durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer berechtigt, die Erbringung der Leistung zu unterbrechen, wobei sich der Zeitpunkt der Unterbrechung um den Zeitpunkt der Fertigstellung des Auftrags verlängert.
- Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich nach Eintritt eines der folgenden Ereignisse darüber zu informieren, dass die Unterlagen zur Bearbeitung des jeweiligen Auftrages nicht und/oder unvollständig oder beschädigt eingegangen sind und/oder die übersandten Unterlagen nicht den im Auftrag angegebenen Daten entsprechen (z.B.
- (z.B. Dateigröße, Sprache, etc.) und/oder es sind Umstände eingetreten, die die rechtzeitige Lieferung des Auftrages an den Auftraggeber gefährden könnten.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich über alle Umstände zu informieren, die die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen, einschließlich der Verpflichtung zur rechtzeitigen Zahlung des vereinbarten Preises, beeinträchtigen könnten, sowie über die Tatsache, dass er in Liquidation und/oder in Konkurs nach der Insolvenzordnung geraten ist.
- Wenn es sich bei dem Vertrag um eine Übersetzung/Korrekturlesen oder andere damit zusammenhängende Dienstleistungen handelt: Der Auftragnehmer haftet nicht für die Einheitlichkeit und Richtigkeit der Terminologie oder der grafischen Gestaltung, insbesondere dann nicht, wenn der Auftrag auf mehrere Quellen bzw. Bearbeiter (Übersetzer, Korrekturleser usw.) aufgeteilt wird, es sei denn, eine solche Vereinheitlichung wird im Vertrag ausdrücklich vereinbart; der Auftraggeber ist nicht berechtigt, den bearbeiteten Text zur Veröffentlichung zu verwenden, wenn er vom Auftragnehmer als Probeübersetzung bearbeitet wurde.
- Wenn es sich bei dem Vertrag um Dolmetschen handelt, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, vom Dolmetscher zu verlangen, dass er im Rahmen des Vertrages auch andere Tätigkeiten ausführt (z.B.
- schriftliche Übersetzungen, Sitzungsprotokolle, Führungs‑ und Organisationsdienste), ist der Auftraggeber verpflichtet:
- für die der Art des Dolmetschens angemessenen Bedingungen zu sorgen, einschließlich der technischen Unterstützung, wenn er diese nicht beim Auftragnehmer bestellt hat, wenn der Auftragnehmer sich verpflichtet hat, die Dolmetschanlage zu liefern, dafür zu sorgen, dass der Auftragnehmer rechtzeitig Zugang zu den Räumlichkeiten hat, in denen die Dolmetschanlage installiert wird, für den Transport des Dolmetschers vom vereinbarten Ort zum Ort der Vertragserfüllung und zurück mit einem angesichts der Entfernung der Orte geeigneten Transportmittel zu sorgen,
- wenn der Auftragnehmer den Transport des Dolmetschers übernimmt, dem Auftragnehmer Reisekosten einschließlich Verpflegung in voller Höhe gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu zahlen, den Dolmetscher auf eigene Kosten in einem Einzelzimmer mit Sanitäreinrichtung unterzubringen,
- wenn der Dolmetscher beim Auftragnehmer untergebracht ist, dem Auftragnehmer die mit der Unterbringung verbundenen Kosten zu erstatten, dem Dolmetscher eine Essens‑ und Ruhepause von mindestens einer halben Stunde, spätestens nach viereinhalb Stunden Dolmetschen, zu gewähren.
als Dolmetschtag gelten 8 Stunden einschließlich der Pausen, wobei der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung der vom Dolmetscher versäumten Zeit und der im Zusammenhang mit der Dolmetschleistung aufgewendeten Reisezeit hat. X.
- Sonderregelungen Der Auftraggeber erklärt, dass er berechtigt ist, über das Werk im Einklang mit dem Gesetz Nr. 121/2000 Slg, der Auftragnehmer haftet nicht für Folgen, die sich aus der Verletzung des Urheberrechts oder anderer Vorschriften über das geistige Eigentum ergeben.
- Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer zu, dass die Ansprüche der Autoren der dem Auftragnehmer zur Übersetzung oder zum Dolmetschen übergebenen Texte fällig geworden sind bzw. werden, und dass, falls Ansprüche Dritter gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden, diese vom Auftraggeber in eigenem Namen beglichen werden und der Auftragnehmer alle notwendige Unterstützung bei der Verteidigung seiner Interessen gewährt.
- Der Auftraggeber darf sich ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers in geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere in Bezug auf den in Bearbeitung befindlichen Auftrag, nicht an einen Übersetzer oder Dolmetscher oder einen anderen Auftragsverarbeiter wenden.
- Kommt es mit Zustimmung des Auftragnehmers zu einer Kontaktaufnahme zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragsverarbeiter, so darf der Auftraggeber mit diesem keine Angelegenheiten erörtern, die den Vertrag und die Geschäftsbedingungen der Parteien betreffen, und muss den Auftragnehmer unverzüglich über die Absicht, einen neuen Auftrag zu erteilen, oder über die Notwendigkeit, die Vertragsbedingungen zu ändern, informieren.
- Verstößt der Auftraggeber gegen eine der in diesem Artikel der AGB genannten Verpflichtungen, ist er verpflichtet, dem Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 100.000,‑ CZK für jeden einzelnen, auch wiederholten Fall des Verstoßes zu zahlen.
Die vom Auftragnehmer dem Auftraggeber in Rechnung gestellte Vertragsstrafe ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu zahlen, wobei die gezahlte Vertragsstrafe nicht mit dem Ersatz des verursachten Schadens zusammenhängt. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, seinen Namen/Firmennamen in den Marketing‑ und Geschäftsunterlagen des Auftragnehmers zu nennen. XI.
- Vertraulichkeitsverpflichtung Die nachstehend in diesem Artikel beschriebene Verpflichtung des Auftragnehmers gilt für den Fall, dass zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer keine besondere Vertraulichkeitsvereinbarung getroffen wurde oder wird, unabhängig von ihrer derzeitigen oder künftigen Bezeichnung.
- Der Auftragnehmer ist verpflichtet, gegenüber Personen außerhalb des Auftraggebers, mit Ausnahme der Auftragsverarbeiter, strengste Vertraulichkeit über alle Informationen zu wahren, die den Auftraggeber betreffen, von denen er im Rahmen seiner Tätigkeit für den Auftraggeber Kenntnis erlangt, über die Kunden und Partner des Auftraggebers, von denen er im Rahmen der Ausführung des Auftrags Kenntnis erlangt, sowie über den Inhalt von Ausgangsmaterialien und angefertigten Übersetzungen oder Dolmetschern.
Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die mindestens eines der folgenden Merkmale aufweisen: Sie sind vor ihrer Offenlegung bereits öffentlich bekannt oder öffentlich zugänglich, die Informationen müssen einem Dritten aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung offengelegt werden und/oder wurden durch eine Entscheidung und/oder Maßnahme einer Behörde, der sich der Auftragnehmer unterwerfen musste, erzwungen. XII.
- Verarbeitung personenbezogener Daten Da der Auftragnehmer im Rahmen des Vertrages personenbezogene Daten natürlicher Personen für den Auftraggeber im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz‑Grundverordnung ‑ im Folgenden "DSGVO") verarbeitet, gilt der Auftraggeber weiterhin als Verantwortlicher und der Auftragnehmer als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 der Datenschutz‑Grundverordnung.
- Gegenstand des Vertrags über die Verarbeitung personenbezogener Daten ist die Verpflichtung des Auftragsverarbeiters, personenbezogene Daten für den für die Verarbeitung Verantwortlichen zu verarbeiten, zu denen der Auftragsverarbeiter auf der Grundlage des geschlossenen Vertrags Zugang erhält. In Übereinstimmung mit dem Vorstehenden erklärt der Kunde als für die Verarbeitung Verantwortlicher, dass er der für die Verarbeitung personenbezogener Daten Verantwortliche im Sinne der DSGVO ist. Der für die Verarbeitung Verantwortliche erklärt, dass personenbezogene Daten wie Name, Vorname und andere Daten, die die Identifizierung einer bestimmten natürlichen Person ermöglichen, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen in Übereinstimmung mit der DSGVO erhoben und verarbeitet werden, richtig sind, dem angegebenen Zweck entsprechen und sich in dem für die Erfüllung des angegebenen Zwecks erforderlichen Umfang bewegen.
- Der für die Verarbeitung Verantwortliche erklärt ferner, dass er berechtigt ist, den Auftragsverarbeiter zu ermächtigen, die personenbezogenen Daten in dem vertraglich festgelegten Umfang, zu dem vertraglich festgelegten Zweck und für den Zeitraum zu verarbeiten, der in Übereinstimmung mit der DSGVO unbedingt erforderlich ist. Der für die Verarbeitung Verantwortliche ermächtigt den Auftragsverarbeiter, die personenbezogenen Daten für die Dauer des Vertrags im Zusammenhang mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag zu verarbeiten.
- Der Auftragsverarbeiter wird die personenbezogenen Daten insbesondere durch vorübergehende Speicherung und Übermittlung in elektronischer und Papierform verarbeiten.
- Der für die Verarbeitung Verantwortliche ist sich bewusst, dass aus den Unterlagen, die er dem Auftragsverarbeiter als Auftragnehmer für Übersetzungs‑, Dolmetscher‑, sonstige Sprach‑ oder damit zusammenhängende Dienstleistungen im Rahmen des Vertrags zur Verfügung stellt, nicht immer das Vorkommen und der Umfang personenbezogener Daten natürlicher Personen ersichtlich ist, so dass deren Identifizierung vom Auftragsverarbeiter bei der Durchführung seiner üblichen und verfahrensmäßig festgelegten Tätigkeiten und Verfahren in Übereinstimmung mit dem Gegenstand der Leistung im Rahmen des Vertrags in angemessener Weise verlangt werden kann.
- Der für die Verarbeitung Verantwortliche verpflichtet sich gegenüber dem Auftragsverarbeiter, den Auftragsverarbeiter unverzüglich zu benachrichtigen und zu kennzeichnen, sobald er Kenntnis vom Vorhandensein und vom Umfang personenbezogener Daten natürlicher Personen in den übermittelten Unterlagen erlangt. Der für die Verarbeitung Verantwortliche stellt dem Auftragsverarbeiter auf dessen Aufforderung hin unverzüglich alle schriftlichen Unterlagen zur Verfügung, die für die Erfüllung seiner Pflichten aus diesem Vertrag erforderlich sind. Der Auftragsverarbeiter ist gemäß Art. 33 Absatz 2 der Datenschutz‑Grundverordnung verpflichtet, die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten dem für die Verarbeitung Verantwortlichen unverzüglich zu melden, sobald er von der Verletzung Kenntnis erlangt.
- Die Benachrichtigung erfolgt nach den Anweisungen des Kunden, wenn es keine gibt, telefonisch und/oder per E‑Mail an die Adresse des Kunden. Informationspflicht gemäß Art. 13 und Art.
- der für die Verarbeitung Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter vereinbaren, dass der Auftragsverarbeiter nach eigenem Ermessen andere Auftragsverarbeiter als Unterauftragnehmer für Übersetzungs‑, Dolmetscher‑, andere Sprach‑ oder verwandte Dienstleistungen beauftragen kann.
- Der Auftragsverarbeiter muss diesen anderen Auftragsverarbeitern die gleichen Verpflichtungen zum Schutz personenbezogener Daten auferlegen, die er selbst gegenüber dem für die Verarbeitung Verantwortlichen im Rahmen des Vertrags hat. Der Auftragsverarbeiter ist verpflichtet, bei der Erbringung der Leistungen im Rahmen des Vertrags in Übereinstimmung mit der DSGVO und anderen gesetzlichen Vorschriften mit professioneller Sorgfalt vorzugehen, die Anweisungen des für die Verarbeitung Verantwortlichen zu befolgen und im Einklang mit den Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen zu handeln.
- Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten nur auf der Grundlage dokumentierter Anweisungen des für die Verarbeitung Verantwortlichen zu verarbeiten, einschließlich der Übermittlung der personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation, es sei denn, eine solche Verarbeitung ist nach dem Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats, dem der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt, erforderlich. Sobald der Zweck der Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Sinne des Vertrags weggefallen ist, werden die personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeitet.
In diesem Fall werden die Daten gemäß den Anweisungen des für die Verarbeitung Verantwortlichen und in Übereinstimmung mit der GDPR‑Verordnung vernichtet. Informationen über die Verarbeitung und den Schutz der personenbezogenen Daten des Kunden finden Sie unter https://www.aspena.cz/information‑zakaznik . XIII.
- Beendigung des Vertrags Der Vertrag kann auf die nach geltendem Recht zulässige Weise und/oder gemäß den Bestimmungen des Vertrags und/oder dieser AGB beendet werden. Die Parteien können den Vertrag durch schriftliche Vereinbarung ändern oder beenden. Die Regeln für das Zustandekommen des Vertrages gelten sinngemäß für seine Änderung oder Beendigung.
- Die Vertragsparteien können den Vertrag einseitig wie folgt kündigen: Der Auftragnehmer ist berechtigt, schriftlich vom Vertrag zurückzutreten, wenn nach Vertragsabschluss auf seiner Seite unüberwindbare Hindernisse auftreten, die die Ausführung der Leistungen verhindern, im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen den Auftraggeber, der Feststellung des Konkurses und der Konkurseröffnung über das Vermögen des Auftraggebers. "Auflösung des Vertrages" durch Zahlung einer Abfindung an den Auftragnehmer:
- im Falle einer Übersetzung (oder eines Lektorats oder anderer damit zusammenhängender Dienstleistungen), an der der Auftragnehmer noch nicht gearbeitet hat, 20 % des Vertragspreises, höchstens jedoch 1 500 CZK, im Falle einer Übersetzung (oder eines Lektorats oder anderer damit zusammenhängender Dienstleistungen), an der der Auftragnehmer bereits gearbeitet hat, 20 % des Vertragspreises zuzüglich des Preises des bereits übersetzten Textes (oder des ausgeführten Lektorats oder anderer damit zusammenhängender Dienstleistungen), der im Verhältnis zum vereinbarten Preis des gesamten Vertrags bestimmt wird,
- höchstens jedoch 100 % des Preises des gesamten Vertrages, beim Dolmetschen im Falle eines Rücktritts mehr als 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn des Dolmetschens 50 % des Vertragspreises sowie die bereits entstandenen Kosten im Zusammenhang mit der Durchführung des Dolmetschens,
- im Falle eines Rücktritts weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn des Dolmetschens 100 % des Vertragspreises und der bereits angefallenen Kosten im Zusammenhang mit der Durchführung des Dolmetschens.
XIV.
- Schlussbestimmungen Soweit im Vertrag und in den AGB nichts anderes vereinbart ist, gilt für die sich aus dem Vertrag ergebenden Beziehungen das anwendbare Recht der Tschechischen Republik, wenn der Auftragnehmer Aspena, s. r. o., mit Sitz in der Tschechischen Republik ist, insbesondere die einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg,
- Bürgerliches Gesetzbuch, in der jeweils gültigen Fassung, die geltenden Rechtsvorschriften der Slowakischen Republik, wenn der Auftragnehmer Aspena, s.r.o., mit Sitz in der Slowakischen Republik ist, insbesondere die einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes Nr. 513/1991 Slg,
- Die Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus der Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Vertrag ergeben, erfolgt vor dem örtlich zuständigen Gericht in der Tschechischen Republik, wenn der Auftragnehmer Aspena, s.r.o,
- mit Sitz in der Tschechischen Republik ist, in anderen Fällen nach den geltenden einschlägigen Rechtsvorschriften. Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift, dass ihm der Inhalt des Vertrages und dieser AGB bekannt ist. Der Auftragnehmer kann die AGB ändern oder ergänzen.
- Rechte und Pflichten, die während der Geltungsdauer der vorherigen Fassung der AGB entstanden sind, bleiben von dieser Regelung unberührt, wobei für den Vertrag stets die Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblich ist. Die aktuelle Fassung der für den Auftraggeber gültigen und wirksamen AGB ist auf der Website des Auftragnehmers abrufbar.
- com eine Mitteilung über ihre Veröffentlichung an die E‑Mail‑Adresse des Auftraggebers, die Übersendung ihrer aktuellen Fassung an die E‑Mail‑Adresse des Auftraggebers, die Übersendung ihrer aktuellen Fassung in Papierform an die Korrespondenzadresse des Auftraggebers, wobei die Wahl der Benachrichtigungsmethode dem Auftragnehmer überlassen bleibt. Jede Änderung der im Kopf des Vertrages angegebenen Daten, wie eine Änderung der Korrespondenzadresse, des Telefonanschlusses usw,
teilt die betreffende Partei der anderen Partei unverzüglich mit. Der Wortlaut der vorliegenden AGB ist für die Parteien verbindlich. Die vorliegenden AGB treten am 1. Juli 2024 in Kraft.